Im Kanton St.Gallen können Kontrollschilder beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt direkt online erworben werden.
Sie möchten Kontrollschilder direkt kaufen? Hier finden Sie alle Informationen dazu.
Alle freien und nicht für Auktionen oder Wunschschild reservierten Kontrollschilder für Motorwagen und Motorräder in folgenden Kontrollschilderbereichen:
- Motorwagen: von 100‘000 bis 299‘999
- Motorräder: von 10’000 bis 19‘999
Für den Direktkauf verfügbare Nummern werden im Suchergebnis Kontrollschild Direktkauf angezeigt.
Kontrollschilder für den Direktkauf werden zu festen Preisen angeboten. Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben.
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Kontrollschilder für Motorwagen | 100‘000 bis 199‘999 | Fr. 300.– |
Kontrollschilder für Motorwagen | 210‘000 bis 299‘999 | Fr. 200.– |
Kontrollschilder für Motorräder | 10‘000 bis 19‘999 | Fr. 100.– |
Die mit der Einlösung des Fahrzeugs verbundenen Gebühren (z.B. für Fahrzeugausweis und Kontrollschilder) sind im Preis für die Nummer nicht inbegriffen.
Für alle im Direktkauf angebotenen Nummern sind die entsprechenden Kontrollschilder bereits hergestellt (das hintere Schild für Motorwagen im Langformat, d.h. 50 x 11 cm). Sie sind deshalb sofort verfügbar. Beachten Sie jedoch, dass die Kontrollschilder erst herausgegeben werden, wenn der Direktkaufbetrag bezahlt worden ist. Die Herausgabe der Kontrollschilder nach der Einlösung erfolgt direkt am Schalter in St.Gallen oder auf dem Postweg.
Um das gewünschte Kontrollschild zu kaufen, registrieren Sie sich unter Kontrollschilderauktion. Nach dem Kauf über Internet sind die Kontrollschilder auf ein Fahrzeug einzulösen.
- Bezugsschein (ausgedruckte Bestellbestätigung)
- Kopie eines Personalausweises (ID oder Pass) oder des Führerausweises (Halterinnen oder Halter ohne Schweizerbürgerrecht, die zum ersten Mal ein Fahrzeug im Kanton St.Gallen einlösen, benötigen zusätzlich eine Kopie des Ausländerausweises).
- Ein auf die neue Nummer ausgestellter, gültiger Versicherungsnachweis zusammen mit den entsprechenden Fahrzeugpapieren (Fahrzeugausweis oder Prüfbericht Form 13.20A)
- Juristische Personen, welche zum ersten Mal ein Fahrzeug einlösen, müssen ausserdem einen aktuellen Handelsregisterauszug beilegen.
Direktkaufschilder bleiben längstens zwölf Monate für die Halterin oder den Halter reserviert, vgl. AGB.
Hinweise zur Fahrzeugeinlösung finden Sie unter www.stva.sg.ch.
Wenn Sie die Kontrollschildnummer für eine Drittperson erworben haben, müssen Sie zusätzlich ein vollständig ausgefülltes Kontrollschilderabtretungsformular im Original beilegen.
Sollen die Kontrollschilder nach dem Verzicht und der Zuteilung an eine neue Halterin oder einen neuen Halter wieder auf die Erwerberin oder den Erwerber, sonst an eine Drittperson oder Firma übertragen werden, so liegt eine kostenpflichtige Kontrollschilderübertragung vor.
Für die Bezahlung des Direktkaufschilds wird eine Rechnung zugestellt, welche mit dem beigelegten Einzahlungsschein rechtzeitig vor Bezug der Kontrollschilder bar oder mit Karte (Maestro, Postcard) an der Kasse des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes in St.Gallen beglichen werden kann.
An dieser Stelle erinnern wir Sie an die Möglichkeit zur Anforderung einer e-Rechnung.
Für weiterführende Informationen konsultieren Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Sollten Sie eine Störung oder ein Problem in der eAuktion feststellen, bitten wir Sie, uns dies zu melden:
auktion@sg.ch (nur technischer Support). Besten Dank.
Noch offene Fragen?
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