Herzlich willkommen im Kanton St.Gallen. Als neu zugezogene Person können Sie beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt die Unterlagen für Ihr Fahrzeug anfordern.
Mit folgenden Unterlagen können Sie die Umschreibung beantragen:
- Führerausweis blau mit Umtauschformular
- Fahrzeugausweis / bei Neufahrzeugen Prüfbericht Formular 13.20 A
- Versicherungsnachweis mit neuer St.Galler Anschrift (bei Ihrer Versicherung beantragen)
- Schriftenempfangsschein oder Wohnsitzbestätigung (erhalten Sie bei Ihrer neuen Wohngemeinde)
- bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Kopie Ausländerausweis
- Formatwunsch der Nummernschilder (Hochformat 30 x 16 cm oder Langformat 50 x 11 cm)
- Merkblatt Fahrzeugeinlösung
Die Abmeldung in Ihrem bisherigen Wohnsitzkanton erledigt das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt für Sie.
Unterlagen einreichen
Sie haben die Möglichkeit, den Kantonswechsel am Hauptsitz des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes in St.Gallen oder auf dem Postweg zu erledigen. Bitte beachten Sie: Auf unseren Prüfstellen ist die Verarbeitung eines Kantonswechsels nicht möglich.
Kommen Sie vorbei oder senden Sie die Unterlagen an:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
Gebühren
Spalte 1 | Spalte 2 |
---|---|
Fahrzeugausweis | Fr. 40.– |
Kontrollschilderpaar | Fr. 30.– |
Einzelschild | Fr. 20.– |
Wegzug
Sie ziehen in einen anderen Kanton oder sind bereits umgezogen? Bitte wenden Sie sich ans zuständige Strassenverkehrsamt des neuen Wohnkantons.
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
Schalteröffnungszeiten
Frongartenstrasse 5
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Telefonische
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Öffnungszeiten
Prüfhallen
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr