Logo Kanton St.Gallen

Vorgehen bei einem Todesfall

Die Todesfallmeldungen erhalten wir in der Regel vom Einwohneramt.

Sie haben die Möglichkeit, das Fahrzeug bzw. die Kontrollschilder zu annullieren oder auf eine neue Halterin oder einen neuen Halter umschreiben zu lassen.

Werden das Fahrzeug und die Kontrollschilder nicht mehr benötigt, lassen Sie den Fahrzeugausweis bitte annullieren und deponieren Sie die Kontrollschilder.

Die Annullation / Deponierung kann am Hauptsitz in St.Gallen oder bei den Prüfstellen in Buriet, Kaltbrunn, Mels und Oberbüren erfolgen. Sie haben auch die Möglichkeit, uns den Fahrzeugausweis bzw. die Kontrollschilder per Post zuzustellen.

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen

Weitere Informationen


Falls Sie das Fahrzeug bzw. die Kontrollschilder weiter verwenden wollen, benötigen wir folgende Dokumente mit den Angaben zur neuen Halterin oder zum neuen Halter:

  • elektronischer Versicherungsnachweis (Bitte bei Ihrer Versicherung beantragen.)
  • Fahrzeugausweis
  • Abtretungserklärung

Sie können das Geschäft am Hauptsitz in St.Gallen oder bei den Prüfstellen in Buriet, Kaltbrunn, Mels und Oberbüren tätigen. Sie haben auch die Möglichkeit, uns die Dokumente per Post zuzustellen.

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen

Benötigte Dokumente


Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen


Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an medienanfragen.stva@sg.ch

Schalteröffnungszeiten
Frongartenstrasse 5

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr

Telefonische
Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Öffnungszeiten
Prüfhallen

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr