Der Wald ist eine naturnahe Lebensgemeinschaft von Pflanzen und Tieren. Er bietet Wildhuftieren Nahrung, Deckung und Ruhe. Zu viel Verbiss kann die Waldverjüngung beeinträchtigen. Lebensraumaufwertungen und Jagd wirken aktiv entgegen.
«10 vor 10 - Grossraubtiere und Waldverjüngung SG»
Wildeinfluss auf die Waldverjüngung
Reh, Gämse und Rothirsch beeinflussen durch Verbiss, Schälen, Fegen und Schlagen den Erfolg der Waldverjüngung. Verbiss kann die Anzahl der Bäumchen reduzieren, deren Aufwachsen verlangsamen und die Artenzusammensetzung verändern. Gerne verbissen werden beispielsweise Weisstanne, Bergahorn, Eiche, Vogelbeere oder die Eibe. Eine möglichst vielfältige, standortgerechte Baumartenzusammensetzung ist hingegen die wichtigste Voraussetzung für einen wiederstandsfähigen Wald. Insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel.
Lebensraumbeurteilung
Die Lebensraumbeurteilung entspricht der Massnahme 2 des St.Galler Massnahmenplans Wald-Wild-Lebensraum aus dem Jahr 2015 (WWLK): «Die Lebensraumkapazität ist entscheidend für die Verträglichkeit der Wildbestände. Mit der Beurteilung des Waldlebensraums werden Parameter erfasst, die wichtige Hinweise in Bezug auf den Zustand des Lebensraums (Defizite, Verbesserungspotenzial usw.) und auf die Höhe der Wildbestände liefern. Die Methode wurde gemeinsam vom Kantonsforstamt und Amt für Natur, Jagd und Fischerei erarbeitet; es handelt sich um eine gutachtliche Einschätzung der Situation auf Ebene Jagdrevier.»
Verjüngungskontrolle
Sie entspricht der Massnahme 1 des WWLK-Massnahmenplans: «Die Verjüngungskontrolle dient dazu, den Wildtiereinfluss auf die Waldverjüngung objektiv zu messen, den Wildverbiss bezüglich Baumarten und Grössenklassen zu kontrollieren sowie die jeweiligen Entwicklungen / Veränderungen über eine längere Zeitreihe zu verfolgen. Die Aufnahme des Wildverbisses bzw. die Auswertung und Interpretation der Verbissintensität ist ein Indikator für die Beurteilung, ob die Wildbestände der Lebensraumkapazität angepasst sind bzw. ob die Basisregulierung des Wildes erfolgt ist.»
Im Jahr 2018 wurde in den beiden Wildräumen 2 und 8 ein Pilotprojekt einer neuen Methode durchgeführt. Weiteres dazu finden Sie unter:
Lebensraumaufwertung
Gemäss den NFA-Programmzielen (Produkt Biodiversität) wie auch gemäss kantonalen Waldzielen wird die Waldbiodiversität ergänzend zum naturnahen Waldbau mit spezifischen Massnahmen gefördert. Diese Massnahmen sehen vertragliche Sicherung von Waldreservaten und die Sicherstellung von ökologisch wertvollen Flächen wie z.B. Flächen mit viel Alt- und Totholz, wertvolle Waldränder, lichte Waldstrukturen auf geeigneten Standorten, u.a. vor (ökologi-sche Ergänzungsflächen). Durch die Lebensraumaufwertung wird das Nahrungsangebot und die Deckung für die Wildtiere erhöht. Damit kann der Verbiss in wichtigen Verjüngungsflächen, z.B. Schutzwäldern die vor Naturgefahren schützen, sinken.
Lebensraumberuhigung
Der Winter ist für die Wildtiere eine schwierige Zeit. Wildtiere und Vögel, die den Winter hier verbringen, haben ausgeklügelte Massnahmen entwickelt, um die die kalte Jahreszeit zu überstehen. Der Winter ist für die Wildtiere eine schwierige Zeit. Wildtiere und Vögel, die den Winter hier verbringen, haben ausgeklügelte Massnahmen entwickelt, um die die kalte Jahreszeit zu überstehen.
Sich in der freien Natur und an frischer Luft zu bewegen gibt ein Gefühl von Freiheit und ist erholend. Als individuelle Freizeitnutzer sind wir aber oft eine besondere Störquelle. Abseits von viel begangenen Wegen bewegen wir uns in demselben Raum, in den sich Tiere vor intensiver Nutzung zurückziehen. Wildtiere brauchen daher Rückzugsgebiete, in welchen sie nicht gestört werden. Wildruhezonen sind ein Instrument um solche Rückzugsgebiete zu sichern.
Wildschadenverhütung und -vergütung
«Die von den wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren beschränken sich auf ein tragbares Mass. Durch jagdliche Massnahmen, Lebensraumaufwertung und -beruhigung sowie Verhütungsmassnahmen werden Wildschäden beschränkt. Die wichtigste Massnahme der Wildschadenverhütung sind angepasste Wildbestände sowie das Verhindern örtlich hoher Wildkonzentrationen (WWLK-Massnahme 7).»
Das Kantonsforstamt ist für die Wildschadenverhütung im Wald zuständig. Ansprechsperson ist der Revierförster.
Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei bzw. der Wildhüter ist bei entstandenen Wildschäden zu kontaktieren.
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Pascal Gmür
Forstingenieur FH
Forstingenieur