Waldbewirtschaftung auf betrieblicher Ebene
Eigentümer von mehr als 50 Hektaren Waldfläche sind nach Waldgesetzgebung verpflichtet, einen Betriebsplan zu erstellen. Im Betriebsplan werden Aussagen zur betrieblichen Struktur und Entwicklung gemacht.
Der Waldeigentümer zeigt im Betriebsplan auf, wie er seine Waldfläche unter Berücksichtigung der Waldgesetzgebung und im Rahmen der fachlichen Standards zu bewirtschaften beabsichtigt. Er gibt an, wie er den Wald erhalten und nutzen möchte und legt fest, wie er die Waldfunktionen sicherstellt und welche Leistungen dazu erforderlich sind. Er definiert dazu Ziele und Massnahmen über die Planungsperiode von 15 Jahre.
Im Kanton St.Gallen sind rund 120 Eigentümer betriebsplanpflichtig.
Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (EG WaG) Art. 22
Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (V EG WaG) Art. 29 und 30
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Felice Crottogini
Forstingenieur