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Mit der Anpassung des Jagdgesetzes vom 20. April 2021 wird der Einsatz von festen Zäunen im Lebensraum eingeschränkt. Mit einem finanziellen Anreiz unterstützten die Waldregionen zwischen 2021 und 2024 den Rückbau von Zäunen.

Die zur Verfügung gestellten Mittel der Waldregionen wurden bis Anfang 2024 ausgeschöpft.

Neue Regelung für Zäune im Lebensraum

Mit der Anpassung des Jagdgesetzes vom 20. April 2021 [1] wird der Einsatz von festen Zäunen und insbesondere Stacheldrahtzäunen zum Schutze der Wildtiere und des Lebensraumes eingeschränkt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 1. Oktober 2021 mit einer Übergangsfrist für die Umsetzung von 4 Jahren.

 

[1] IV. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz), erlassen am 20. April 2021; insb. Art. 41quinquies, sexies und septies.

Umfang des Anreizes

Die Unterstützung beschränkte sich auf Zäune im Wald und unmittelbar am Waldrand.

Für Fragen steht der/die Revierförster/in oder der Regionalförster zur Verfügung.

Noch offene Fragen?