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Strassenverkehrslärm ist die dominierende Lärmquelle. Bedingt durch die Verkehrszunahme, grössere Fahrzeuge, lautere Motoren, breitere Reifen sowie das Fahrverhalten nimmt der Strassenverkehrslärm zu.

Lärmschutzwand bei Autobahn

Die Bekämpfung erfolgt an der Quelle zum Beispiel durch den Einbau lärmarmer Deckbeläge und auf dem Ausbreitungsweg unter anderem durch Lärmschutzwände und –dämme. Auch raumplanerische Massnahmen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Lärmbekämpfung. Bei Gebäuden mit sehr geringem Strassenabstand bleiben die Grenzwerte der Lärmschutz-Verordnung jedoch häufig massgebend überschritten. In solchen Fällen kommen Schallschutzmassnahmen am Gebäude als Ersatzmassnahme in Frage.
 

Der Lärmbelastungskataster für Haupt- und übrige Strassen zeigt das Ausmass der Lärmbelastung auf. Er ist digital im Geoportal des Kantons verfügbar.

Verursacherprinzip

Im Sinne des Verursacherprinzips gilt der Strasseneigentümer als zuständig für den Strassenlärm. Er trägt die Kosten für die Sanierung seiner Anlage. Für die Planung, Projektierung und Realisierung von Lärmschutzmassnahmen an Kantonsstrassen ist das Tiefbauamt zuständig. Die Ansprechstelle ist die Fachstelle Immissionen der Abteilung Mobilität und Planung.

Fachstelle Immissionen (Strassenlärm)

Mobilität und Planung

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

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Sektion UVP und Planbeurteilung

Amt für Umwelt (AFU)

Abteilung Recht und UVP

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen