Als Industrie- und Gewerbelärm wird jener von grossen Industriebetrieben und von kleineren Handwerksbetrieben (Schlossereien, Schreinereien, Autowerkstätten u. a.) verstanden.
Gewerbe- bzw. Industrielärm entsteht durch Produktions- und Herstellungsprozesse, den Werksverkehr innerhalb des Betriebsareals sowie durch Liefer- und Kundenverkehr.
Die Beurteilung von Industrie- und Gewerbelärm mit seinen unzähligen, nichtklassierbaren, zum Teil ton- und impulshaltigen Geräuschen gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Lärmbekämpfung.
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Amt für Umwelt AFU
Abteilung Industrie und Gewerbe
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9001 St.Gallen