Mit der zunehmenden Bautätigkeit – vor allem in den städtischen Agglomerationen – rückten die Wohngebiete immer näher an die Schiessanlagen heran. Mit der Lärmschutz-Verordnung (LSV) wird die Schiesslärmproblematik raumplanerisch und akustisch angegangen.
Durch betrieblich-organisatorische und bauliche Massnahmen können bestehende Stände saniert werden. Die Sanierung sämtlicher 25-, 50- und 300-m-Stände im Kanton St.Gallen wurde fristgerecht abgeschlossen.
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Sektion UVP und Planbeurteilung
Abteilung Recht und UVP
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen