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Zum Schutze der Biodiversität braucht es für unterschiedliche Aktivitäten sogenannte Ausnahmebewilligung. Nachfolgend sind die entsprechenden Themen wie Frühschnitt bei Pflanzen, Grabenunterhalt in Moorflächen, Umbruch von extensiv genutzten Wiesen und das Sammeln von Tieren und Pflanzen geregelt.

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