Der ökologische Ausgleich soll in vom Menschen stark beeinträchtigten Landschaften die Biodiversität zu fördern. Dazu braucht es Ausgleichsflächen wie Hecken, Teiche oder Trockenwiesen.
Ausgleichsflächen wie Amphibienteiche ergänzen bestehende Naturschutzgebiete und tragen zur Vernetzung von Lebensräumen bei. (Bild von René Güttinger, RGBlick)
Das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verpflichtet die Kantone, in intensiv genutzten Gebieten inner- und ausserhalb von Siedlungen für ökologischen Ausgleich zu sorgen. Ziel dieser Regelung ist die Förderung der Biodiversität in vom Menschen stark beeinträchtigten Landschaften. Ausgleichsflächen wie Hecken, Amphibienteiche oder Trockenwiesen ergänzen bestehende Naturschutzgebiete und tragen zu deren Vernetzung bei.
Das Bundesrecht wie auch das kantonale Recht enthalten keine Vorgabe für den Umfang der Ausgleichsmassnahmen. Um die nötige Transparenz und die Grundlage für einen einheitlichen Vollzug des ökologischen Ausgleichs im Kanton St.Gallen gewährleisten zu können, hat das Volkswirtschaftsdepartement deshalb eine Vollzugshilfe erstellt. Diese regelt die Umsetzung des ökologischen Ausgleichs bei raumwirksamen Bauprojekten wie Abbauvorhaben, Deponien, Golfplätzen, Bodenverbesserungen oder Infrastruktur- und Freizeitanlagen.
In der Umsetzung der Vollzugshilfe traten insbesondere bei Projekten mit Bodenverbesserungen Fragen auf, die das Volkswirtschaftsdepartement veranlassten, die Vollzugshilfe zu überarbeiten. Die Vollzugshilfe vom Dezember 2017 wurde leicht überarbeitet und im März 2021 in revidierter Form erlassen. Neu sind die meisten Bodenverbesserungen vom ökologischen Ausgleich ausgenommen werden. Keinen ökologischen Ausgleich wird neu verlangt, wenn das dafür verwendete Material aus Gewässerrevitalisierungen, Hochwasserschutzprojekten oder wiederkehrenden Quellen wie Kiesfangentleerungen stammen oder wenn diese auf Fruchtfolgeflächen ausgeführt werden. Im Gegenzug wurde auf die umstrittene Minimalkubatur oder ähnliche schwer umsetzbare Vorschläge verzichtet.
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Lea Schwendener
Fachmitarbeiterin Verfahren und Mitberichte
Amt für Natur, Jagd und Fischerei neues Fenster
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9001 St.Gallen