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Der ökologische Ausgleich soll in vom Menschen stark beeinträchtigten Landschaften die Biodiversität zu fördern. Dazu braucht es Ausgleichsflächen wie Hecken, Teiche oder Trockenwiesen.

Ausgleichsflächen wie Amphibienteiche ergänzen bestehende Naturschutzgebiete und tragen zur Vernetzung von Lebensräumen bei. (Bild von René Güttinger, RGBlick)

Das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verpflichtet die Kantone, in intensiv genutzten Gebieten inner- und ausserhalb von Siedlungen für ökologischen Ausgleich zu sorgen. Ziel dieser Regelung ist die Förderung der Biodiversität in vom Menschen stark beeinträchtigten Landschaften. Ausgleichsflächen wie Hecken, Amphibienteiche oder Trockenwiesen ergänzen bestehende Naturschutzgebiete und tragen zu deren Vernetzung bei.

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Lea Schwendener

Lea Schwendener

Fachmitarbeiterin Verfahren und Mitberichte