Goldwaschen ist beliebt. Weil Goldwaschen den Nachwuchs von Fischen gefährdet, erlaubt es der Kanton St.Gallen nur mit Einschränkungen.
- Rinnen
- Schleusen
- Pumpen
- Saugvorrichtungen
- andere motorbetriebene Geräte
- Gruppenanlässe
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben zulässig ist, erkundigen Sie sich vor der Ausführung bei uns.
Von Juni bis September dürfen Einzelpersonen mit einfachem Handwerkzeug wie Waschpfanne, Schüssel und Handspaten ohne Bewilligung Goldwaschen.
Noch offene Fragen?
Jan Schick
Fachmitarbeiter Fischerei
Abteilung Fischerei
Amt für Natur, Jagd und Fischerei
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen