Zwischen Bodensee und Ringelspitz, vom Rheintal bis zum Zürichsee gestalten vielfältige Landschaften den grünen Kanton St.Gallen.
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Ursprüngliche Landschaften mit einem Mosaik aus verschiedenen Lebensräumen sind wertvoll für die Biodiversität. In Landschaften, die abseits von grösseren Städten liegen und landwirtschaftlich vielfältig und extensiv genutzt werden, können seltene oder bedrohte Tier- und Pflanzenarten überleben. Da solche Gebiete meist auch landschaftliche Perlen sind, besuchen sie Erholungssuchende und Sportbegeisterte gerne.
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Für besonders empfindliche und wertvolle Landschaften können Landschaftsschutzgebiete festgelegt werden. Bekanntestes Beispiel ist das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Auf kantonaler Stufe sind ergänzend wertvolle Landschaften im kantonalen Richtplan festgehalten. Landschaftsschutzgebiete von lokaler, kantonaler oder nationaler Bedeutung werden grundeigentümerverbindlich in den Gemeindeschutzverordnungen festgelegt.
Das Wirtschaften des Menschen prägt die meisten Landschaften, wenn auch in unterschiedlichem Ausmass. Im Gebirge sind die Alpen charakteristische Wirtschaftsformen. Im Talgebiet prägt der Mensch mit seiner Siedlungstätigkeit das Landschaftsbild. Landschaften mit charakteristischer Bausubstanz oder durch Wirtschaft geprägte Gebiete (Trockenmauern, Hecken, Rebgebiete) werden als wertvolle Kulturlandschaften geschätzt.
Sanfte Seenlandschaften am Boden- und Zürich-Obersee, schroffes Hochgebirge im Grenzgebiet zu den Bündner- und Glarneralpen, faszinierende Karstgebiete im Toggenburg und Alpstein, ausgedehnte Flusstäler und Moorflächen im Rheintal und Linthgebiet, voralpines Hügelland mit Wäldern und Weiden prägen den Kanton.
Stellvertretend für die Vielfalt an Landschaften stehen jene, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung oder im Inventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung aufgeführt sind.
Landschaften werden durch natürliche Prozesse, beispielsweise durch Flüsse, ebenso verändert, wie durch das Wirken des Menschen. Besonders die Zunahme der Siedlungsfläche seit Mitte des letzten Jahrhunderts verwandelte das Bild unserer Landschaft zum Teil radikal. Die Einführung des Raumplanungsgesetzes brachte eine Konzentration von Nutzungen und entlastete die Landschaften ausserhalb der Bauzonen.
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Erich Fischer
Fachmitarbeiter Verfahren und Mitberichte
Abteilung Natur und Landschaft
Amt für Natur, Jagd und Fischerei
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen