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Mit der Entwässerung von Feuchtgebieten werden Flächen seit jeher landwirtschaftlich nutzbar gemacht. So wurden Moore dort aktiv entwässert, wo eine Streuenutzung oder anderweitige Nutzung möglich war. Ohne wiederkehrende Grabenpflege würde ein Zuwachsen der Gräben eine Schnittnutzung gegebenenfalls verunmöglichen.

Bei unsachgemässer Pflege bleibt dies nicht ohne Folgen für die geschützten Gebiete. Daher muss für einen Grabenunterhalt eine Notwendigkeit bestehen und die Pflege muss schonend ausgeführt werden. Wird der Grabenunterhalt nicht von Hand ausgeführt, ist eine Ausnahmebewilligung notwendig.

Das Merkblatt Grabenunterhalt in Schutzgebieten – Grundsätze, Bewilligungsverfahren und Informationen beinhaltet der korrekte Bewilligungsablauf und die einzuhaltenden Richtlinien und Auflagen für eine schonende Grabenpflege.

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Fachbereich GAöL

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9001 St. Gallen