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Zum Erhalt unserer einzigartigen Natur und Landschaft hat der Kanton St. Gallen verschiedene Schutzverordnungen erlassen. Diese Verordnungen dienen dem Schutz gefährdeter Lebensräume, der Förderung der Biodiversität und dem Erhalt wertvoller Landschaftselemente. Ob es sich um Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzzonen oder Denkmalschutzmassnahmen handelt – jede Verordnung unterstützt das Ziel, die natürliche Vielfalt und Schönheit unserer Region für heutige und zukünftige Generationen zu bewahren.

Diese Wegleitung soll den Gemeinden sowie Planungs- und Ökobüros bei der Erstellung und Revision von Schutzverordnungen helfen. Sie umfasst nur den Bereich Natur und Landschaft, ohne Denkmalschutz und Archäologie. Das Muster zum Schutzverordnungs-Reglement umfasst ebenfalls den Teil Natur und Landschaft. Wir aktualisieren es regelmässig.

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Erich Fischer

Erich Fischer

Fachmitarbeiter Verfahren und Mitberichte

Abteilung Natur und Landschaft

Amt für Natur, Jagd und Fischerei

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen