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Für das Sammeln geschützter Tiere, Pflanzen und Pilze oder das Betreten von Naturschutzgebieten zu wissenschaftlichen Zwecken benötigen Sie eine kantonale Ausnahmebewilligung. Bitte richten Sie Ihre Anfrage mit einer Beschreibung Ihres Vorhabens (was, wieviel, warum, wo, wann) an die Abteilung Natur & Landschaft.

Sammeln von Tieren und Pflanzen

Zum Sammeln von geschützten Tieren, Pilzen und Pflanzen ist eine kantonale Ausnahmebewilligung notwendig. Bitte wenden Sie sich mit einer Beschreibung Ihres Vorhabens (was, wieviel, warum, wo, wann) an die Abteilung Natur & Landschaft.

Betreten von Schutzgebieten

Das Betreten von Naturschutzgebieten zu wissenschaftlichen Zwecken bedarf einer kantonalen Ausnahmebewilligung. Bitte wenden Sie sich mit einer Beschreibung Ihres Vorhabens (wo, warum, wann) an die Abteilung Natur & Landschaft.

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Flavia Mondini

Flavia Mondini

Fachmitarbeiterin GAöL

Amt für Natur, Jagd und Fischerei

Davidstrasse 35
9001 St. Gallen