Für das Sammeln geschützter Tiere, Pflanzen und Pilze oder das Betreten von Naturschutzgebieten zu wissenschaftlichen Zwecken benötigen Sie eine kantonale Ausnahmebewilligung. Bitte richten Sie Ihre Anfrage mit einer Beschreibung Ihres Vorhabens (was, wieviel, warum, wo, wann) an die Abteilung Natur & Landschaft.
Sammeln von Tieren und Pflanzen
Zum Sammeln von geschützten Tieren, Pilzen und Pflanzen ist eine kantonale Ausnahmebewilligung notwendig. Bitte wenden Sie sich mit einer Beschreibung Ihres Vorhabens (was, wieviel, warum, wo, wann) an die Abteilung Natur & Landschaft.
Betreten von Schutzgebieten
Das Betreten von Naturschutzgebieten zu wissenschaftlichen Zwecken bedarf einer kantonalen Ausnahmebewilligung. Bitte wenden Sie sich mit einer Beschreibung Ihres Vorhabens (wo, warum, wann) an die Abteilung Natur & Landschaft.
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Flavia Mondini
Fachmitarbeiterin GAöL
Amt für Natur, Jagd und Fischerei
Davidstrasse 35
9001 St. Gallen