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Auf Grundlage des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz und dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen können wir Massnahmen zum Schutz und Unterhalt von Biotopen sowie zum ökologischen Ausgleich finanziell unterstützen.

Voraussetzung für die Ausrichtung von Beiträgen für ökologische Leistungen ist der Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages zwischen der Gemeinde und dem/der Bewirtschaftenden. Für alle Objekte mit Schutzauflagen ist ein Bewirtschaftungsvertrag auch Voraussetzung, um Biodiversitätsbeiträge des Bundes zu beziehen (Art. 55 Abs. 5 DZV). Die Vorgaben und Abläufe für den Abschluss eines GAöL-Vertrages sind in einer Wegleitung geregelt.

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Fachstelle GAöL

Amt für Natur, Jagd und Fischerei

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen