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Das Landwirtschaftsamt (LwA) führt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) ein Register über die landwirtschaftlichen Tierhaltungen im Kanton.

Weiter führen die beiden Ämter in Zusammenarbeit die kantonale Koordinationsstelle TVD (Tierverkehrsdatenbank Bern).

(Foto: LZSG)

Registrierung

Gemäss den Tierseuchenverordnungen des Bundes und des Kantons sind folgende Tiere registrierungspflichtig: 

  • Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bison, Hirsche in Gehegen, Lama, Alpaka, Zwergziegen, Minipig)

  • Equiden (Pferde, Pony, Esel, Maultiere, Maulesel)

  • Geflügel: Auch Geflügelbestände unter 10 Stück sind zu registrieren (Hühner, Mastpoulets, Truten, Enten, Gänse, Pfauen, Wachteln, Perlhühner, Emu's)

  • Kaninchen grössere Bestände zu Erwerbszwecken

  • Bienenvölker


Erfasst wird: Anzahl Tiere, Standort der Tierhaltung, Tierhalter mit Adresse und Kontaktdaten. Die Daten werden jährlich anlässlich der landwirtschaftlichen Strukturdatenerhebung neu erhoben.

(Foto: LZSG)

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Monika Seitz

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Landwirtschaftsamt

Unterstrasse 22
9001 St.Gallen

Patrick Wyss

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Agrotechniker HF

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