In Anwendung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) besteht mit dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) die Möglichkeit, durch Beiträge Massnahmen zum Schutz und Unterhalt von Biotopen sowie Massnahmen zum ökologischen Ausgleich zu unterstützen. Für den Vollzug des GAöL ist das Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Abteilung Natur und Landschaft, verantwortlich. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: