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Der Veterinärdienst überwacht die Einhaltung des Tierschutzgesetzes im Kanton. Meldungen aus der Bevölkerung helfen uns, Missstände aufzudecken.

Aufgaben des Veterinärdienstes

Um das Wohlergehen und die Würde von Tieren zu schützen, gibt es das Tierschutzgesetz. Der Veterinärdienst überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben und setzt sie nötigenfalls durch. Dafür machen unsere Spezialisten regelmässig Kontrollen in Tierhaltungen und gehen Hinweisen aus der Bevölkerung nach.

Bei Fragen rund um das Thema Tierschutz helfen wir Ihnen gerne weiter.

Meldung Tierschutzfall

Sie haben die Vermutung, ein Tier werde schlecht gehalten oder misshandelt?
Teilen Sie uns Ihren Verdacht mit.
Unsere Tierschutz-Spezialisten werden Ihre Meldung abklären und wenn nötig weitere Schritte einleiten. Aus Gründen des Datenschutzes können wir Ihnen keine Auskünfte über einzelne Fälle geben.

Sie haben ein Tier gefunden?

Ein Tierfund muss gemäss Art. 720a ZGB der kantonalen Meldestelle angezeigt werden. Im Kanton St.Gallen ist dafür die Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ zuständig. Sollten Sie ein Tier gefunden haben, können Sie dies über die Homepage der STMZ melden. Das Erfassungsformular für eine Fundmeldung finden Sie unter www.stmz.ch oder hier

Der Fund eines Hundes ist klar im Hundegesetz geregelt. Diese Informationen finden Sie hier. Für die Kostenübernahme bei weiteren Tierfunden bietet das Positionspapier der GST einen Überblick. 

Noch offene Fragen?

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


Öffnungszeiten Schalter

Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025