Für Biodiversitätsförderflächen BFF mit besonderer biologischen Qualität sieht die Direktzahlungsverordnung die Beiträge Qualität II vor. Die Anforderungen finden Sie beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW.
Kantonale Wegleitungen / Unterlagen für Hochstammobstgärten
Einzelbetrieblicher Obstgarten
Kantonale Wegleitungen und Unterlagen für Wiesen, Weiden, Streueflächen, Hecken, Reben mit hoher Artenvielfalt
Beitragsberechtigt sind ausschliesslich direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe.
Anmeldung: Anlässlich der Strukturdatenerhebung im Februar via Internet/agriportal.
Umbruch und Neuansaat artenreicher Blumenwiesen
Auf extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen mit unbefriedigender botanischer Zusammensetzung, kann die kantonale Behörde nach Rücksprache mit der kantonalen Fachstelle für Naturschutz eine geeignete Bewirtschaftungsform oder die mechanische oder chemische Entfernung der Vegetation zum Zweck einer Neuansaat bewilligen. Artenreiche Blumenwiesen bieten Nahrung für diverse Kleintiere wie Schmetterlinge oder Heuschrecken und sind wichtig für die Biodiversität. Der Beizug einer Fachperson, welche das Vorhaben beurteilt und begleitet, ist für die Bewilligung eines Umbruchs einer Biodiversitätsförderfläche (BFF) obligatorisch. Es kann sich lohnen abzuklären, ob ein interessierter Partner (z.B. das Amt für Natur, Jagd und Fischerei, die zuständige Gemeinde, eine Naturschutzorganisation, ein lokaler Naturschutzverein oder die Trägerschaft eines Landschaftsqualitäts- oder Vernetzungsprojektes) ein umweltschonendes und erfolgsversprechendes Vorhaben finanziell unterstützen will.
Weitere Informationen finden Sie im "Merkblatt Umbruch und Neuansaat artenreicher Blumenwiesen". Das ausgefüllte Gesuch ist mit einem Situationsplan der umzuberechenden Fläche an das Landwirtschaftsamt zu senden.
Merkblatt / Gesuch
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Patrick Wyss
Agrotechniker HF
Thomas Benz
Umweltingenieur BSc