Gestützt auf die Direktzahlungsverordnung (SR 910.13; abgekürzt DZV) und die Vollzugshilfe Vernetzung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) gewährt der Bund Zusatzbeiträge für Biodiversitätsförderflächen (BFF), welche einem vom Kanton genehmigten Vernetzungsprojekt entsprechen. Die Richtlinie Vernetzung baut auf den Mindestkriterien des Bundes auf und definiert abschliessend die Anforderungen an Vernetzungsprojekte im Kanton St.Gallen.
Die durch Vernetzungsprojekte ausgelösten Zusatzbeiträge für Bewirtschafter sollen die natürliche Artenvielfalt erhalten und fördern. Dafür werden die Biodiversitätsförderflächen so platziert und bewirtschaftet, dass günstige Bedingungen für die Entwicklung und Verbreitung von Tieren und Pflanzen entstehen.
Termin Projekteinreichung
Vernetzungsprojekte müssen bis spätestens Ende März desjenigen Jahres beim Landwirtschaftsamt zur Genehmigung eingereicht werden, für das erstmals oder wiederkehrende Vernetzungsbeiträge beansprucht werden. Die Einreichung des Zwischenberichts hat bis spätestens Ende August des vierten Jahres einer Vernetzungsperiode zu erfolgen.
Anmeldung von Flächen oder Bäumen für Vernetzungsbeiträge
Wer neu Vernetzungsbeiträge beziehen will, meldet dies seiner regionalen Trägerschaft oder direkt dem zuständigen Planungsbüro bis Ende März des aktuellen Beitragsjahres.
Einzelne neue Objekte oder Mutationen von bereits an einem Projekt teilnehmenden Betrieben können direkt dem Landwirtschaftsamt bis spätestens Ende März des aktuellen Beitragsjahres gemeldet werden.
Die jeweilige Standortgemeinde, in welcher sich die potentiell anzumeldenden Biodiversitätsförderflächen (BFF) befinden, kann dem/der Bewirtschafter/in Auskunft zur Trägerschaft bzw. dem/den Vernetzungsprojekt(en) erteilen. Ob sich eine BFF innerhalb eines Projektes befindet, kann auch im öffentlichen Geoportal unter der Karte "DZV-Vernetzungsperimeter" nachgeschaut werden.
Noch offene Fragen?
Thomas Benz
Umweltingenieur BSc
Patrick Wyss
Agrotechniker HF