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Als Grundvoraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen muss für jeden Betrieb eine Anerkennung gemäss Art. 6 der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (SR 910.13; abgekürzt LBV) vorliegen.

(Foto: H.J. Zwingli)

Betriebs- und Gemeinschaftsformen

Die Anmeldefrist für Betriebsanerkennungen im Jahr 2024 ist der 1. Mai 2024. Gesuche für Anerkennungen, die für das Beitragsjahr 2024 Gültigkeit haben sollen, müssen bis am 1. Mai 2024 beim Landwirtschaftsamt eingegangen sein.

Personengesellschaft (Generationengemeinschaft)

Überbetriebliche Erfüllung des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN-Gemeinschaft)

Der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) kann auch überbetrieblich erbracht werden (Direktzahlungsverordnung Art. 22).

Noch offene Fragen?

Werner Scherrer

Werner Scherrer

Agrokaufmann

Patrick Wyss

Patrick Wyss

Agrotechniker HF

Landwirtschaftsamt

Unterstrasse 22
9001 St.Gallen

Christian Stutz

Christian Stutz

Dipl. Ing. -Agr. ETH