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Als Grundvoraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen muss für jeden Betrieb eine Anerkennung gemäss Art. 6 der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (SR 910.91; abgekürzt LBV) vorliegen.

(Foto: H.J. Zwingli)

Betriebs- und Gemeinschaftsformen

Die Anmeldefrist für Betriebsanerkennungen im Jahr 2025 ist der 1. Mai 2025. Gesuche für Anerkennungen, die für das Beitragsjahr 2025 Gültigkeit haben sollen, müssen bis am 1. Mai 2025 beim Landwirtschaftsamt eingegangen sein.

Personengesellschaft (Generationengemeinschaft)

Überbetriebliche Erfüllung des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN-Gemeinschaft)

Der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) kann auch überbetrieblich erbracht werden (Direktzahlungsverordnung Art. 22).

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Werner Scherrer

Werner Scherrer

Agrokaufmann

Patrick Wyss

Patrick Wyss

Agrotechniker HF

Landwirtschaftsamt

Unterstrasse 22
9001 St.Gallen

Iwan Signer

MSc Agrarwissenschaften ETH

Landwirtschaftsamt

Unterstrasse 22
9001 St.Gallen