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Auf den St.Galler Landwirtschaftsbetrieben führen drei Kontrolldienste die Betriebskontrollen durch. Mängel werden an das Landwirtschaftsamt weitergeleitet, welches allfällige Beitragskürzungen vollzieht.

Eine Kommission beurteilt den Grossteil der Verstösse

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft werden durch den Bund mit Direktzahlungen gefördert. Der Erhalt von Direktzahlungen ist an die Erfüllung des ÖLN und der Anforderungen verschiedener Direktzahlungsprogramme geknüpft. Diese Vorschriften sind in der Direktzahlungsverordnung festgelegt. Deren Einhaltung wird regelmässig überprüft. Werden auf den Kontrollen Abweichungen festgestellt, werden diese dem Landwirtschaftsamt weitergeleitet. Die breit abgestützte Kommission für Direktzahlungsprogramme beurteilt die Mängel und beantragt dem Landwirtschaftsamt entsprechende Sanktionen. Das Landwirtschaftsamt vollzieht dann die Beitragskürzungen. Eine Ausnahme bilden Mängel in den Bereichen Strukturdaten, Biodiversität und Landschaftsqualität, welche direkt vom Landwirtschaftsamt beurteilt und sanktioniert werden.

Ein spezielles Augenmerk wird seit 2018 auf die Einhaltung der Pufferstreifenvorschriften gelegt. Dies wird auch in den kommenden Jahren gezielt kontrolliert.

Seit 2020 ist ein neues Konzept zur risikobasierten Kontrolle der Landwirtschaftsbetriebe in Kraft. Dabei müssen jährlich 5% der Landwirtschaftsbetriebe risikobasiert kontrolliert werden und der Bund legt jährlich gezielt zu überprüfende Bereiche mit erhöhten Risiken fest.

Kontrollorganisationen

Grundlagen der Sanktionen

Beispiele von Sanktionen

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Christian Stutz

Christian Stutz

Dipl. Ing.-Agr. ETH

Christian Bohl

Christian Bohl

Agronom BSc