Logo Kanton St.Gallen

Direktzahlungen werden nur ausgerichtet, wenn entsprechende Gesuche gestellt werden.

In dem vom Landwirtschaftsamt vorgegebenen Zeitraum (Februar/März und Ende August) können die Daten elektronisch erfasst werden.

Foto: Hansjakob Zwingli

Strukturdatenerhebung

Die Datenerfassung per Internet und die Erfassung der Flächendaten ist für alle Betriebe obligatorisch. Die Erfassung wird dieses Jahr für Betriebe mit Direktzahlungen vom 15. Februar bis 2. März 2025 durchgeführt. Für Privatpersonen und für Betriebe ohne Direktzahlungen findet die Erfassung vom 15. März bis 31. März 2025 statt. Die nötigen Unterlagen werden Ihnen rechtzeitig direkt vom kantonalen Landwirtschaftsamt zugestellt. Der Einstieg in die kantonale Datenerhebung ist direkt über agate.ch möglich. Alle weiteren Informationen finden Sie direkt im agriPortal. 

Augusterhebung (Anmeldung DZ-Programme)

Bei der Augusterhebung müssen die Landwirtinnen und Landwirte die Direktzahlungsprogramme anmelden, bei denen sie im Jahr 2026 mitmachen wollen. Die Augusterhebung wird dieses Jahr vom 9. August bis 29. August 2025 durchgeführt. Die Unterlagen für die Augusterhebung werden Anfang August zugestellt. 

Noch offene Fragen?

Landwirtschaftsamt Kanton St.Gallen

Unterstrasse 22
9001 St.Gallen

Iwan Signer

MSc Agrarwissenschaften ETH

Landwirtschaftsamt

Unterstrasse 22
9001 St.Gallen

Christian Bohl

Christian Bohl

Agronom BSc