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Informationen zu weiteren öffentlichen Beurkundungen, die unser Amt vornehmen kann, wie die öffentlich beurkundete Erklärung oder die vollstreckbare öffentliche Urkunde.

Öffentlich beurkundete Erklärung

Bei der öffentlich beurkundeten Erklärung handelt es sich um eine selbständige Beurkundung einer Wissenserklärung, meistens zu Handen einer Behörde.

Vollstreckbare öffentliche Urkunde

Mit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 hat der Gesetzgeber das Institut der so genannten vollstreckbaren öffentlichen Urkunde eingeführt. Vollstreckbare öffentliche Urkunden stellen rechtlich einen definitiven Rechtsöffnungstitel dar, der zum Arrest berechtigt.

Unsere Dienstleistungen

Die Amtsnotariate errichten sowohl die öffentlich beurkundete Erklärung als auch die vollstreckbare öffentliche Urkunde. Melden Sie sich bei uns und wir erklären Ihnen die nötigen Voraussetzungen und das korrekte Vorgehen.

Kontakt

Sie finden uns in Ihrer Nähe. Bitte wenden Sie sich an den für Ihre Wohngemeinde zuständigen Regionalstandort und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, damit wir uns genügend Zeit für Ihre Anliegen nehmen können. Es sind auch telefonische Auskünfte möglich.

Hauptsitz St.Gallen

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Amt für Handelsregister und Notariate

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen

Amtsnotariat Buchs

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Bahnhofstrasse 2
9471 Buchs

Amtsnotariat Wil

Amtsnotariat Wil

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Lerchenfeldstrasse 11
9500 Wil

Amtsnotariat Rapperswil-Jona

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Neue Jonastrasse 59
8640 Rapperswil

Noch offene Fragen?

Amt für Handelsregister und Notariate

Abteilung Amtsnotariate

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen

Öffnungszeiten Montag bis Freitag

8 Uhr bis 11.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr