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Mit einem Vermögensvertrag können Sie in einer eingetragenen Partnerschaft bestimmen, was in verschiedenen Lebensbereichen in Ihrer Partnerschaft gelten soll, zum Beispiel bei einer Trennung oder beim Tod des Lebenspartners.

Mit Vermögensvertrag absichern

Durch das seit dem 1. Januar 2007 in Kraft getretene Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG) wird die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichgestellt. Das PartG eröffnet homosexuellen Paaren die Möglichkeit, sich gegenseitig mittels eines so genannten Vermögensvertrages in den verschiedensten Lebensbereichen, zum Beispiel auch in erbrechtlicher Hinsicht, rechtlich verbindlich abzusichern.

Vermögensvertrag öffentlich beurkunden

Insbesondere kann vereinbart werden, dass das Vermögen gemäss den Bestimmungen über die Errungenschaftsbeteiligung geteilt wird. Ein solcher Vertrag muss beim Notariat öffentlich beurkundet werden.

Beratung und Beurkundung

Wir beraten Sie gerne und nehmen die öffentliche Beurkundung vor.

Kontakt

Sie finden uns in Ihrer Nähe. Bitte wenden Sie sich an den für Ihre Wohngemeinde zuständigen Regionalstandort und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, damit wir uns genügend Zeit für Ihre Anliegen nehmen können. Es sind auch telefonische Auskünfte möglich.

Hauptsitz St.Gallen

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Amt für Handelsregister und Notariate

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen

Amtsnotariat Buchs

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Bahnhofstrasse 2
9471 Buchs

Amtsnotariat Wil

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Lerchenfeldstrasse 11
9500 Wil

Amtsnotariat Rapperswil-Jona

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8640 Rapperswil

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Abteilung Amtsnotariate

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8 Uhr bis 11.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr