Eine Bürgschaft sichert in der Regel ein Kreditgeschäft ab. Dabei haftet der Bürge bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners für dessen Zahlungsverpflichtungen.
Bürgschaft: Worauf lasse ich mich ein?
Was ist eine Bürgschaft?
Die Bürgschaft ist ein Kreditsicherungsmittel. Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners für die Erfüllung der Schuld einzustehen (Art. 492 OR). Der Bürge muss somit bei Zahlungsunfähigkeit (bei der Solidarbürgschaft schon bei Zahlungsverzug) bis maximal zum vereinbarten Höchsthaftungsbetrag die Schulden des Hauptschuldners bezahlen. Dem Bürgen steht im Umfang der bezahlten Summe ein Rückgriffsrecht auf den Schuldner zu.
Eine Bürgschaft übernehmen
Wer eine Bürgschaftsverpflichtung eingehen will, muss sich das gut überlegen. Daher ist die öffentliche Beurkundung von Bürgschaftserklärungen von natürlichen Personen gesetzlich vorgeschrieben. Ist die Person, die eine Bürgschaft übernehmen will, verheiratet oder bei eingetragenen Partnerschaften, muss die Partnerin beziehungsweise der Partner der Bürgschaft zustimmen.
Wo schliesse ich eine Bürgschaft ab?
Bürgschaften können im Kanton St.Gallen auf jedem Amtsnotariat oder bei im Notarenregister eingetragenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorgenommen werden. Die Beurkundung der Bürgschaft muss vorbereitet werden. Nehmen Sie sich deshalb genügend Zeit und vereinbaren Sie vorgängig einen Termin.
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Leistung | Gebühr |
Beglaubigung Unterschrift | Fr. 32.45* Fremdsprachig: Fr. 54.05* |
Beglaubigung Kopie | Grundgebühr CHF 10.80* jede weitere Seite CHF 5.40* |
Bescheinigung für Auskünfte aus Erbrecht | Fr. 162.15* zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Deponierung Verfügung von Todes wegen und Vorsorgeauftrag | Fr. 108.10* Austausch der gleichen Fr. 32.45* |
Testamentseröffnung | Grundgebühr Fr. 400.00 zus. Erbe/Beteiligter Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung | Grundgebühr Fr. 300.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung nach Testamentseröffnung |
Grundgebühr Fr. 200.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Ausschlagungserklärung | Fr. 30.00 minderjährige Kinder von ausschlagenden Erben je Fr. 10.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Willensvollstreckerbescheinigung | Fr. 54.05* |
Vollmacht / Generalvollmacht | Fr. 54.05* |
Ehevertrag Errungenschaften | ab CHF 756.70* |
Ehevertrag mit Wechsel Güterstand | ab Fr. 864.80* |
Ehe- und Erbvertrag | ab Fr. 972.90* |
Vorsorgeauftrag | ab Fr. 432.40* |
Öffentliche letztwillige Verfügung | ab Fr. 648.60* |
Erb-/Erbverzichtsvertrag | ab Fr. 972.90* |
Bürgschaft | ab Fr. 108.10* ½ Promille des Haftungsbetrag pro Bürge |
(*inkl. 8.1% MWST) |
Beratung und Beurkundung
Wir beraten Sie gerne und nehmen die öffentliche Beurkundung vor.
Sie finden uns in Ihrer Nähe. Bitte wenden Sie sich an den für Ihre Wohngemeinde zuständigen Regionalstandort und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, damit wir uns genügend Zeit für Ihre Anliegen nehmen können. Es sind auch telefonische Auskünfte möglich.
Hauptsitz St.Gallen
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