Eine nahestehende Person ist verstorben – was nun? Wir helfen Ihnen mit Informationen und Dienstleistungen zu den Themen Todesfall und Erbschaft.
Erste Schritte nach einem Todesfall
Unsere Broschüre «Ein Todesfall – Was ist zu tun?" hilft den Angehörigen nach dem Tod einer nahestehenden Person an die wichtigsten organisatorischen Schritte zu denken. Sie enthält auch Informationen zur Bestattung und zum Thema Erbschaft.
Informationen zur Erbschaft
Ist jemand verstorben, wird der Nachlass geregelt. Hier erfahren Sie, was Sie unternehmen müssen und an wen Sie sich wenden können. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
Begriffserklärungen
Alle Erben zusammen bilden eine Erbengemeinschaft. Sie können nur einstimmig über die Erbschaft verfügen. Für Schulden haften die Erben solidarisch, das heisst ein Gläubiger kann von jedem einzelnen Erben die Bezahlung der vollen Schuld fordern.
Die Erben können einen privaten Erbenvertreter bevollmächtigen. Sind sie sich nicht einig, können sie bei uns einen behördlichen Erbenvertreter verlangen.
Ein Willensvollstrecker ist eine Vertrauensperson des Verstorbenen, die damit beauftragt ist, den letzten Willen zu vollziehen. Hat die verstorbene Person keine entsprechenden Anweisungen hinterlassen, führen die Erben die Erbteilung selbst durch. Können sie sich nicht einigen, kann ein Erbe bei uns eine amtliche Teilung beantragen. Diese ist kostenpflichtig.
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Leistung | Gebühr |
Beglaubigung Unterschrift | Fr. 32.45* Fremdsprachig: Fr. 54.05* |
Beglaubigung Kopie | Grundgebühr CHF 10.80* jede weitere Seite CHF 5.40* |
Bescheinigung für Auskünfte aus Erbrecht | Fr. 162.15* zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Deponierung Verfügung von Todes wegen und Vorsorgeauftrag | Fr. 108.10* Austausch der gleichen Fr. 32.45* |
Testamentseröffnung | Grundgebühr Fr. 400.00 zus. Erbe/Beteiligter Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung | Grundgebühr Fr. 300.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung nach Testamentseröffnung |
Grundgebühr Fr. 200.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Ausschlagungserklärung | Fr. 30.00 minderjährige Kinder von ausschlagenden Erben je Fr. 10.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Willensvollstreckerbescheinigung | Fr. 54.05* |
Vollmacht / Generalvollmacht | Fr. 54.05* |
Ehevertrag Errungenschaften | ab CHF 756.70* |
Ehevertrag mit Wechsel Güterstand | ab Fr. 864.80* |
Ehe- und Erbvertrag | ab Fr. 972.90* |
Vorsorgeauftrag | ab Fr. 432.40* |
Öffentliche letztwillige Verfügung | ab Fr. 648.60* |
Erb-/Erbverzichtsvertrag | ab Fr. 972.90* |
Bürgschaft | ab Fr. 108.10* ½ Promille des Haftungsbetrag pro Bürge |
(*inkl. 8.1% MWST) |
Kontakt
Sie finden uns in Ihrer Nähe. Bitte wenden Sie sich an den für Ihre Wohngemeinde zuständigen Regionalstandort und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, damit wir uns genügend Zeit für Ihre Anliegen nehmen können. Es sind auch telefonische Auskünfte möglich.
Hauptsitz St.Gallen
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Amtsnotariat Rapperswil-Jona
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