Das Handelsregister ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es dient in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und dem Vertrauensschutz (Publizitätsfunktion).
Auftrag des Handelsregisters
Organisation
Das Handelsregister ist in der Schweiz dezentral organisiert. Für dessen Führung sind in erster Linie die Kantone zuständig. Mit Ausnahme des Kantons Wallis verfügt jeder Kanton über ein zentrales Handelsregisteramt, welches für das ganze Kantonsgebiet zuständig ist.
Wirksamkeit
Der Handelsregistereintrag hat entweder konstitutive (rechtserzeugende) oder deklaratorische (rechtsverkündende) Wirkung. Eintragungen im Handelsregister werden mit der Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt wirksam.
Aufgrund der Öffentlichkeit des Handelsregisters gilt eine gesetzliche Kenntnisvermutung. Niemand kann einwenden, er habe eine Eintragung nicht gekannt, die im Handelsregister eingetragen wurde.
Öffentlichkeit
Das Handelsregister ist öffentlich. Neben den im Schweizerischen Handelsamtsblatt publizierten Einträgen sind auch sämtliche Anmeldungen und Belege für die Öffentlichkeit zugänglich.
Kontakt
Sie finden uns in Ihrer Nähe. Bitte wenden Sie sich an den für Ihre Wohngemeinde zuständigen Regionalstandort. Es sind auch telefonische Auskünfte möglich.
Für eine Beurkundung im Bereich Handelsregister bitten wir Sie, das Beurkundungsbegehren mit den notwendigen Unterlagen (z.B. Kapitaleinzahlungsbestätigung, Statutenentwurf) per E-Mail oder Post der zuständigen Stelle zu übermitteln.
Unsere Schalter sind geöffnet zwischen 8–11.30 Uhr und 14–17 Uhr.
Hauptsitz St.Gallen
Amt für Handelsregister und Notariate
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen
Amtsnotariat Buchs
Amtsnotariat Wil
Amtsnotariat Rapperswil-Jona
Noch offene Fragen?
Amt für Handelsregister und Notariate
Abteilung Handelsregister
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen
Telefonisch erreichbar
vormittags
8 Uhr bis 11.30 Uhr
nachmittags
14 Uhr bis 17 Uhr