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Das Schweizerische Zivilgesetzbuch schreibt vor, dass gewisse Verträge und Erklärungen von einer Urkundsperson öffentlich beurkundet werden müssen. Wir nehmen solche Beurkundungen und Beglaubigungen vor.

Beglaubigungen

Eine Beglaubigung ist ein Echtheitsvermerk unter eine Urkunde. In der Praxis beglaubigen wir

  • Unterschriften
  • Kopien
  • Abschriften, Auszügen, Übersetzungen
  • Zeitpunkte, Sicherung des Datums
  • Auflagen

Wenn Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, müssen Sie persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie einen gültigen offiziellen Ausweis mit.

Kann eine Person nicht (mehr) selber unterschreiben, so kann diese die Unterschrift ausnahmsweise durch ein beglaubigtes Handzeichen ersetzen oder durch eine öffentliche Beurkundung ersetzen lassen (Art. 15 OR).

Kontakt für eine persönliche Beratung

Die Ausführungen auf unserer Homepage gelten als Leitlinien und sind nicht abschliessend. Wenn Sie unsicher sind, beraten wir Sie gerne. 

Sie finden uns in Ihrer Nähe. Bitte wenden Sie sich an den für Ihre Wohngemeinde zuständigen Regionalstandort und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, damit wir uns genügend Zeit für Ihre Anliegen nehmen können. Es sind auch telefonische Auskünfte möglich.

Hauptsitz St.Gallen

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Amt für Handelsregister und Notariate

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen

Amtsnotariat Buchs

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Bahnhofstrasse 2
9471 Buchs

Amtsnotariat Wil

Amtsnotariat Wil

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Lerchenfeldstrasse 11
9500 Wil

Amtsnotariat Rapperswil-Jona

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Neue Jonastrasse 59
8640 Rapperswil

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Abteilung Amtsnotariate

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Öffnungszeiten Montag bis Freitag

8 Uhr bis 11.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr