Die Verwaltungsrekurskommission ist das erstinstanzliche Gericht der Verwaltungsjustiz.
Sie ist kantonale Rechtsmittelinstanz unter anderem in den Gebieten Abgaberecht, Schätzungen, Landwirtschaft, Verkehr, Kindes- und Erwachsenenschutz sowie Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht.
Sie beurteilt insbesondere Rekurse und Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheide der Behörden von Gemeinden und Kanton aus folgenden Gebieten:
Steuern, namentlich
- Einkommens- und Vermögenssteuer
- Gewinn- und Kapitalsteuer
- Grundstückgewinnsteuer
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Gemeindesteuern
- direkte Bundessteuer
Kausalabgaben, namentlich
- Gebühren
- Beiträge (für Erschliessung, insbesondere Strassen und Kanalisation)
- Vorzugslasten
- Ersatzabgaben, insbesondere Militärpflichtersatz
Schätzungen, namentlich
- Grundstückschätzungen
- Perimeter nach Strassen- und Wasserbaugesetz
Landwirtschaft, namentlich im Gebiet
- Pacht
- bäuerliches Bodenrecht
- Schätzungen
- Investitionskredite und Betriebshilfe
- Melioration
Strassenverkehr, namentlich
- Massnahmen gegenüber Fahrzeugführern (Verwarnung und Führerausweisentzug)
Arbeitnehmerschutz, Berufsbildung, Berufsausübung, Berufszulassung, öffentlich-rechtliches Personalrecht, Öffentlichkeit und Information der Verwaltung, Disziplinarmassnahmen gegen Medizinalpersonen und nicht auf Personalrecht beruhende Klagen
Kindes- und Erwachsenenschutz einschliesslich fürsorgerische Unterbringung
Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, namentlich Haftüberprüfungen
Ausserdem beurteilt die Verwaltungsrekurskommission Klagen über Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Verträgen, personalrechtliche Klagen aufgrund des Personalgesetzes und des Gesetzes über die öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften, vermögensrechtliche Ansprüche aus dem durch Verfügung begründeten Angestelltenverhältnis in Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in anderen Angelegenheiten, in denen weder eine Verfügung ergehen oder Klage vor einer anderen Instanz erhoben werden kann.