Das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen
Liebe Leserin, lieber Leser
Die meisten von Ihnen werden beim Wort Prozess an einen Strafprozess, vielleicht an eine Schadenersatzklage oder Ähnliches denken, aber wohl kaum an ein Verfahren vor Verwaltungsgericht. Wofür ist denn überhaupt das St.Galler Verwaltungsgericht – nicht zu verwechseln mit dem Bundesverwaltungsgericht – zuständig?
Das Verwaltungsgericht entscheidet öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, in erster Linie Beschwerden gegen Entscheide der kantonalen Departemente, der Regierung sowie der Verwaltungsrekurskommission. Weiter entscheidet es über Klagen im Zusammenhang mit Anstellungsverhältnissen des Kantons und der Gemeinden.
Beim Verwaltungsgericht gehen jährlich 250 bis 300 neue Fälle ein. Ca. 25 % davon betreffen das Bau- und Planungsrecht (Baubewilligungen etc.). In knapp 20 % der Fälle geht es um Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen von Ausländern, in etwa gleich vielen Fällen um Steuern und Gebühren. Häufig sind auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Führerausweisentzügen, Berufsausübungsbewilligungen von Ärzten, Schulzuteilungen und Prüfungen. Zudem ist das Verwaltungsgericht einzige kantonale Rechtsmittelinstanz im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens.Erfolg hat aber nicht einmal jede fünfte Beschwerde.
Vor Verwaltungsgericht finden nur in seltenen Fällen mündliche Verhandlungen statt. Die meisten Entscheide fällt es in einer (internen) mündlichen Beratung aufgrund der schriftlichen Eingaben der Beteiligten und der Akten der vorinstanzlichen Verfahren. Das gilt sowohl für die rund 130 bis 150 Entscheide des Kollegialgerichtes wie auch für die rund 100 Beschwerdeentscheide des Präsidenten und seine rund 50 bis 75 Zwischenverfügungen.
Bewältigt wird diese Geschäftslast durch vier nebenamtliche Richter/-innen, einen vollamtlichen Gerichtspräsidenten, vier Gerichtsschreiber und einen Praktikanten (insgesamt 470 Stellenprozente) sowie drei Sekretariatsmitarbeiterinnen (140 Stellenprozente). In der Anfangszeit des Verwaltungsgerichtes bewältigte dieses mit einem Gerichtsschreiber, einem vollamtlichen Präsidenten und vier nebenamtlichen Richtern 34 bis 71 Fälle pro Jahr!
Wer sich näher für das Verwaltungsgericht interessiert, findet uns unter www.gerichte.sg.ch. Dort finden Sie fast alle Entscheide des Verwaltungsgerichtes und ausgewählte Präsidialentscheide, darunter bekannte Entscheide (Olma-Hochhaus, Kopftuchtragen in der Schule), aber auch unser Alltagsgeschäft, das meist keine grossen Wellen wirft.