In Streitigkeiten aus zivilrechtlichen Klagen, die gestützt auf das eidgenössische Gleichstellungsgesetz erhoben werden, beginnt der Prozess in der Regel mit einem Schlichtungsversuch bei der Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz.
Bei einem Streitwert von mindestens CHF 100'000.-- können die Parteien gemeinsam auf das Schlichtungsverfahren verzichten. Die Schlichtungsstelle ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs auch Rechtsberatungsstelle.
Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz
Engelgasse 2 / Marktplatz
9004 St.Gallen
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Präsidentin | Schmid Regula, Rechtsanwältin / Mediatorin, St.Gallen |
Vizepräsident | Rossetti Marco, Rechtsanwalt, St.Gallen |
Mitglieder | Halbeck Marcus, Kaufmann, St.Gallen (Arbeitnehmer) |
Huber María, ehem. Gewerkschaftssekretärin, dipl. Erwachsenenbildnerin, Rorschach (Arbeitnehmerin) | |
Ruf Bopp Claudia, Dr. rer.publ. HSG, St.Gallen (Arbeitgeberin) | |
Schegg Hans-Caspar, lic. phil., Head HR Europe, St.Gallen (Arbeitgeber) |