Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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25.03.2025 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend grobe Verletzung der Verkehrsregeln: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mit seinem Personenwagen innerorts die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h, nach Abzug der Toleranz, um 34 km/h überschritten zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 190.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie eine Busse von CHF 1'700.00. |
27.03.2025 | 10:00 | Kreisgericht | A | Zivilsache betreffend Erbteilung: Die Klägerin und die Beklagte verlangen die Feststellung und Teilung des Nachlasses. Die Parteien haben sich bereits über einen Grossteil der Teilung des Nachlasses einigen können. Strittig bleibt die Kostentragung des beigezogenen Immobilienmaklers. |
15.04.2025 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend mehrfaches Vergehen gegen das BetmG, mehrfache Übertretung des BetmG und Widerhandlung gegen das Waffengesetz: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Betäubungsmittel unbefugt angebaut, hergestellt oder auf andere Weise erzeugt sowie unbefugt besessen, erworben oder auf andere Weise erlangt zu haben, indem er an seinem Wohnort im März 2022 eine Hanf-Indoor-Anlage zum Anbau von Drogenhanf mit einem mutmasslichen Ertrag von ca. 14.5 kg betrieben habe. Weiter habe er knapp 58 g getrocknetes Marihuana, Hanfsamen und Stängel von Hanf-Pflanzen besessen. Zudem wird ihm vorgeworfen, in der Zeit um den 14. März 2022 eine unbekannte Menge Cannabis konsumiert und zum Eigenkonsum bestimmte halluzinogene Pilze besessen zu haben. Schliesslich sei er im Besitz einer Airsoft-Waffe gewesen, ohne einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen und aufbewahrt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von einem Tag, und eine Busse von CHF 500.00, ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 5 Tagen. |
22.04.2025 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Verletzung des Amtsgeheimnisses und üble Nachrede: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, als Schulrat eine Bussenverfügung u.a. auch an die private Kinderärztin der Tochter der Strafkläger zugestellt und sich damit einer Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht zu haben. Ausserdem habe er damit die Strafkläger – vor Eintritt der Rechtskraft – eines strafbaren Verhaltens bezichtigt, was geeignet sei, die Ehre zu verletzen. Die Staatsanwaltschaft beantragt, den Beschuldigten der üblen Nachrede frei und der Amtsgeheimnisverletzung schuldig zu sprechen. Von einer Bestrafung sei abzusehen. |
23.04.2025 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend mehrfachen Diebstahl, versuchten Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruch, versuchten Hausfriedensbruch und Vergehen gegen das Waffengesetz: Dem Beschuldigten werden insgesamt fünf (teilweise versuchte) Einbruchsdiebstähle in der Zeit vom 22. Dezember 2023 und dem 24. März 2024 vorgeworfen. Dabei habe sich der Beschuldigte stets zu einem Einfamilienhaus begeben und mit einem Stein eine Türe oder ein Fenster eingeschlagen. Daraufhin habe er die Einfamilienhäuser betreten, die Räumlichkeiten durchsucht und unter Mitnahme von zahlreichen Wertgegenständen den Tatort wieder verlassen. In einem Haus habe der Beschuldigte lediglich eine Faustfeuerwaffe gefunden und diese mitgenommen, obwohl er keine entsprechende Bewilligung gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie eine Landesverweisung von 7 Jahren. |
24.04.2025 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend fahrlässige grobe Verletzung der Verkehrsregeln: Der Beschuldigten wird vorgeworfen, mit ihrem Auto mit einem Kind, welches den Fussgängerstreifen überquerte, kollidiert zu sein. Das Kind stand auf und entfernte sich von der Unfallstelle. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 130.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie eine Busse von CHF 1'200.00. |
25.04.2025 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung: Die Beschuldigten waren Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft, über die im Jahr 2023 der Konkurs eröffnet wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten einerseits vor, trotz gesetzlicher Buchführungspflicht keine entsprechenden Belege (Rechnungen und Quittungen) aufbewahrt zu haben, was dazu geführt habe, dass die Geschäftsvorfälle nicht mehr nachvollziehbar gewesen seien und damit die finanzielle Situation der Kollektivgesellschaft nicht mehr überblickbar gewesen sei. Weiter wird ihnen vorgeworfen, im Sommer 2022 einen Musikevent organisiert zu haben, obwohl die Kollektivgesellschaft mit keinem Startkapital ausgestattet gewesen sei und aus einem ersten Musikevent im Jahr 2021 ein Verlust über CHF 20'000.00 resultiert habe. Dadurch, und weil sie die Ticketeinnahmen aus dem Vorverkauf für den zweiten Event zumindest teilweise für andere Zwecke verwendet hätten, hätten sie die Zahlungsunfähigkeit der Kollektivgesellschaft herbeigeführt bzw. verschlimmert. Die Staatsanwaltschaft beantragt Geldstrafen von 40 bzw. 90 Tagessätzen. |
30.04.2025 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend unrechtmässige Aneignung, gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruch und Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zusammen mit einem Mittäter in der Zeit vom 26. Januar 2024 bis 19. April 2024 mindestens sechs (teilweise versuchte) Einbruchsdiebstähle begangen und dabei ein Deliktsgut von CHF 78'800.00 erbeutet zu haben. Weiter soll der Beschuldigte an der Self-Scanning Kasse einer Coop-Filiale einen dort vergessenen Laptop mitgenommen haben. Schliesslich habe er dem Strassenverkehrsamt die Kontrollschilder sowie den Fahrzeugausweis trotz Aufforderung nicht abgegeben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 38 Monaten sowie eine Landesverweisung von 7 Jahren. |
01.05.2025 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Ungehorsam gegen amtliche Verfügung: Der Beschuldigte ist Teil einer Erbengemeinschaft. Im Rahmen eines Erbteilungsverfahrens wurde er mit Entscheid des Kreisgerichts verpflichtet, sämtliche für den Verkauf einer Liegenschaft notwendigen Unterschriften zu leisten und sämtliche notwendigen Erklärungen abzugeben. Für den Unterlassungsfall wurde er auf Art. 292 StGB hingewiesen, wonach mit Busse bestraft wird, wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassene Verfügung nicht Folge leistet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, sich anlässlich der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags für die genannte Liegenschaft auf dem Grundbuchamt geweigert zu haben, den Kaufvertrag zu unterzeichnen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Busse von CHF 1'200.00. |
07.05.2025 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend fahrlässige Tötung: Am 19. Dezember 2023, kurz vor Mittag, soll der Beschuldigte mit seinem Lastwagen in Sargans auf dem Schwefelbadplatz, von der Neuen Wangserstrasse herkommend, vor dem Lichtsignal gewartet haben. Nachdem die Ampel auf grün gewechselt hatte, sei er nach rechts in die Rheinstrasse abgebogen, wo er das Trottoir überquerte, welches vom Hotel Post zum Feuerwehrdepot führt. Zur gleichen Zeit ging oder fuhr ein Kind mit einem Kickboard vom Hotel Post herkommend diesem Trottoir entlang. Dabei sei es vom Lastwagen des Beschuldigten erfasst und tödlich verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 80.00, wobei der Vollzug mit einer Probezeit von 3 Jahren aufzuschieben sei. Weiter wird eine Busse von CHF 2'000.00 beantragt. |
Verhandlungsort:
A = Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels
B = auf Anfrage
Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig angesetzt, abgesagt oder verschoben werden.