15.01.2025 |
09:00 |
Einzelrichter |
G |
Strafsache betr. mehrfacher Übertretung des Tierschutzgesetzes / Einsprache gegen Strafbefehl
(Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seinen Rottweiler unzulässigerweise in einer Transportbox gehalten zu haben. Zudem soll er ihm ungenügend Auslauf und Beschäftigung gewährt haben, ihm nicht geeignetes Liegematerial zur Verfügung gestellt haben und ihm ungenügend Futter und Wasser zur Verfügung gestellt haben.) |
30.01.2025 |
09:00 |
Kreisgericht |
A |
Strafsache betreffend Raub, mehrfachen Diebstahl, versuchten Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, versuchte Drohung, mehrfachen Hausfriedensbruch, unberechtigtes Verwenden eines Fahrrads, rechtswidrige Einreise und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes sowie betreffend mehrfachen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruch, rechtswidrige Einreise und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes: Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im Juli 2023 gemeinsam mehrere Einschleich- und Einbruchdiebstähle begangen zu haben. Der Beschuldigte 2 soll darüber hinaus ebenfalls im Juli 2023 alleine weitere Einschleichdiebstähle begangen haben. Zudem wird dem Beschuldigten 2 vorgeworfen, sich mit einem geöffneten Taschenmesser in der Hand durch die offenstehende Garage unbefugt Zutritt zur Liegenschaft der Privatkläger verschafft und dort eine Zigarettenpackung, ein Feuerzeug und ein Messer behändigt zu haben. Die Privatklägerin soll dabei den Beschuldigten 2 auf frischer Tat ertappt haben, woraufhin er ihr mit dem vorgehaltenen aufgeklappten Taschenmesser gedroht und von ihr Bargeld gefordert habe. Den beiden Beschuldigten wird zudem der Konsum von Betäubungsmitteln und die Einreise in die Schweiz ohne erforderliche Reisedokumente vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten 1 eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten und eine Busse von CHF 300.00. Für den Beschuldigten 2 fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten sowie eine Busse von CHF 300.00. Zudem seien beide Beschuldigte für die Dauer von 10 Jahren des Landes zu verweisen.
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06.02.2025 |
09:00 |
Einzelrichter |
A |
Strafsache betreffend mehrfache Pornografie: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, eine Datei mit kinderpornografischem Inhalt verschickt und zahlreiche Bilder und Videos mit Kinderpornografie besessen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von zwei Jahren. Weiter sei er mit einem lebenslangen Tätigkeitsverbot, welches jede berufliche und ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, zu belegen. Sodann sei Bewährungshilfe anzuordnen und ihm die Weisung zu erteilen, sich bis längstens Ende der Probezeit einer von der Bewährungshilfe festgelegten deliktsorientierten Therapie zu unterziehen. |
06.02.2025 |
14:00 |
Einzelrichter |
A |
Strafsache betreffend mehrfache Pornografie: Der Beschuldigte soll Mitglied einer WhatsApp-Gruppe gewesen sein, in welcher unter anderem Video- und Bildmaterial mit kinderpornografischen Inhalten ausgetauscht worden sei. Auf diesem Weg soll er zahlreiche Dateien mit entsprechendem Inhalt erhalten haben, welche er auf verschiedenen Geräten gespeichert und auch konsumiert haben soll. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 50.00 unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von zwei Jahren. Weiter sei er mit einem lebenslangen Tätigkeitsverbot, welches jede berufliche und ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, zu belegen. Sodann sei Bewährungshilfe anzuordnen. |
11.02.2025 |
11:00 |
Einzelrichter |
A |
Strafsache betreffend mehrfache Übertretung des Tierseuchengesetzes gemäss Art. 47 Abs. 1 TSG i.V.m. Art. 147c Abs. 4 TSV, mehrfache Übertretung des Tierseuchengesetzes gemäss Art. 48 Abs. 1 TSG i.V.m. Art. 14 Abs. 2 lit. a TSV und mehrfache Übertretung des Tierseuchengesetzes gemäss Art. 48a TSG: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, trotz einer vom Kantonstierarzt verfügten einfachen Sperre 1. Grades am 6. Juni 2024 13 Rinder von der Produktionsstätte Gonten auf die Alp verbracht zu haben. Weiter wird ihm vorgeworfen, durch die verspätete "Beprobung" von fünf Kälbern gegen dieselbe Sperre verstossen zu haben. Ebenfalls am 6. Juni 2024 habe der Beschuldigte zudem weitere 9 Tiere trotz einer Verbringungssperre für die Sömmerung verschoben. Zudem wird ihm vorgeworfen, bereits am 25. Mai 2023 trotz Sperre zwei Kälber verstellt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Busse von CHF 2'800.00, ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 28 Tagen (Einsprache gegen Strafbefehl). |
12.02.2025 |
09:00 |
Einzelrichter |
A |
Strafsache betreffend einfache Verkehrsregelverletzung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 21. September 2023 auf der Überholspur der Autobahn A13 in Haag mit zu geringem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gefahren zu sein. Das vorausfahrende Fahrzeug habe eine Vollbremsung eingeleitet, worauf es gegen einen vorausfahrenden Personenwagen aufgefahren sei. Als dies der Beschuldigte erkannt habe, habe er mit der Maschine ebenfalls eine Vollbremsung eingeleitet, bei gleichzeitigem Ausweichmanöver nach rechts. Er habe jedoch die Auffahrkollision gegen das Heck des Personenwagens nicht mehr verhindern können. Beantragt wird ein Schuldspruch wegen einer einfachen Verletzung der Verkehrsregeln und eine Busse von CHF 500.00. Der Beschuldigte ist von der Teilnahme an der Hauptverhandlung dispensiert.
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18.02.2025 |
09:00 |
Einzelrichter |
A |
Strafsache betreffend mehrfaches Vergehen gegen das BetmG, mehrfache Übertretung des BetmG und Verletzung der Vorschriften über den schriftlichen Vertrag i.S. des Waffengesetzes: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Betäubungsmittel unbefugt angebaut, hergestellt oder auf andere Weise erzeugt sowie unbefugt besessen, erworben oder auf andere Weise erlangt zu haben, indem er an seinem Wohnort im März 2022 eine Hanf-Indoor-Anlage zum Anbau von Drogenhanf mit einem mutmasslichen Ertrag von ca. 14.5 kg betrieben habe. Weiter habe er knapp 58 g getrocknetes Marihuana, Hanfsamen und Stängel von Hanf-Pflanzen besessen. Zudem wird ihm vorgeworfen, in der Zeit um den 14. März 2022 eine unbekannte Menge Cannabis konsumiert und zum Eigenkonsum bestimmte halluzinogene Pilze besessen zu haben. Schliesslich sei er im Besitz einer Airsoft-Waffe gewesen, ohne einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen und aufbewahrt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von einem Tag, und eine Busse von CHF 500.00, ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 5 Tagen. |
19.02.2025 |
09:00 |
Einzelrichter |
A |
Strafsache betreffend Diebstahl und Hausfriedensbruch: Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 25. November 2024 um ca. 21:30 Uhr gemeinsam zu einem Einfamilienhaus in Sargans begeben und dieses durch die nicht verschlossene Eingangstür betreten zu haben. Die Beschuldigten hätten anschliessend im Erdgeschoss nach Wertsachen gesucht und verschiedene Gegenstände an sich genommen. Durch Geräusche aus dem Erdgeschoss aufgeschreckt, habe sich eine Bewohnerin der Liegenschaft ins Erdgeschoss begeben, wo sie auf die Beschuldigten getroffen sei. Beide hätten umgehend die Flucht ergriffen, das Deliktsgut aber ausserhalb des Hauses bei verschiedenen Gelegenheiten fallen gelassen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 7 bzw. 8 Monaten sowie eine Landesverweisung von 5 Jahren.
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