Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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21.01.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Verhandlung wurde abgesagt Straffälle betreffend betreffend versuchte vorsätzliche Tötung etc. und Angriff etc. (Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, sich im Frühling 2018 von einem Wirtepaar in einem Restaurant, namentlich unter der Androhung, den Wirten umzubringen, Geld für die zuvor bei einer Probearbeit geleistete Arbeit seiner Ehefrau (Beschuldigte) gefordert zu haben. Der Wirt sei dadurch verängstigt gewesen und habe dem Beschuldigten Fr. 120.00 in bar ausgehändigt. Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen im Rahmen einer Auseinandersetzung im selben Restaurant den drei Privatklägern mit einem messerähnlichen Gegenstand Stiche in die Körperseiten bzw. den Rücken zugefügt zu haben, wobei eine Person lebensbedrohlich verletzt worden sei. Die Beschuldigte sei an der Auseinandersetzung ebenfalls beteiligt gewesen bzw. habe diese initiiert, indem sie einem Privatkläger drei Faustschläge ins Gesicht verpasst habe. Schliesslich seien die beiden Beschuldigten im Sommer 2021 an einer körperlichen Auseinandersetzung beteiligt gewesen, wobei gegenseitig Schläge ausgeteilt und eingesteckt worden seien. Die Beteiligten hätten dabei alle unterschiedlich schwere Verletzungen erlitten. |
23.01.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend mehrfache Veruntreuung etc. (Dem Beschuldigten wird in der Hauptsache vorgeworfen, Erträge aus Fahrzeugverkäufen und Provisionen seiner ehemaligen Arbeitgeberin für sich vereinnahmt sowie mit Firmenvermögen private Fahrzeugkäufe zwecks Aufbaus eines eigenen Autohandels getätigt zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten von der Anklage der (mehrfachen) Veruntreuung, Verleumdung und mehrfachen Drohung frei, hingegen der üblen Nachrede schuldig und verurteilte ihn hierfür zu einer bedingten Geldstrafe von 4 Tagessätzen (Probezeit 2 Jahre). Die Zivilklagen wurden auf den Zivilweg verwiesen. Mit Berufung verlangt die Privatklägerin einen Schuldspruch wegen mehrfacher Veruntreuung und eine angemessene Bestrafung des Beschuldigten hierfür. Zudem habe er ihr Schadenersatz von rund Fr. 30'000.00 zu bezahlen, wobei die Geltendmachung weiterer Zivilansprüche auf dem Zivilweg vorbehalten bleibe. Der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft beantragen je die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster (Entscheiddatum: 19. Januar 2022) |
04.02.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc. (Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, drei Buben auf einem Sportplatz in St. Gallen über den Kleidern in der Leistengegend, am Gesäss und im Intimbereich berührt zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der mehrfachen sexuellen Belästigung und des Fahrens ohne Berechtigung schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Busse von Fr. 3'100.00. Auf eine Landesverweisung wurde mangels Katalogtat verzichtet. Weiter ordnete das Kreisgericht ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot für jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, an. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte einen Freispruch von sämtlichen Anklagepunkten. Die Staatsanwaltschaft verlangt mit Anschlussberufung einen Schuldspruch des Beschuldigten wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie die Anordnung einer Landesverweisung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 20. Februar 2023) |
05.02.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden etc. (Den Beschuldigten 1 und 2 wird zur Last gelegt, anlässlich der Gründung einer Aktiengesellschaft gegenüber dem Handelsregisteramt durch die Abgabe der Stampa-Erklärung falsche Angaben gemacht zu haben. Dem Beschuldigten 1 werden zudem verschiedene Delikte zum Nachteil unterschiedlicher Privatkläger vorgeworfen. So soll er sich im Jahr 2012 der Urkundenfälschung sowie im Jahr 2017 der mehrfachen Drohung, der (teilweise versuchten) Nötigung sowie der Freiheitsberaubung und Entführung schuldig gemacht haben. Sodann soll er sich im Juli 2018 der Nötigung und der groben Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie im Jahr 2019 der Drohung und versuchten Nötigung strafbar gemacht haben. Schliesslich wird ihm vorgeworfen, sich im Jahr 2021 der üblen Nachrede schuldig gemacht zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten 2 der unwahren Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen (Probezeit 2 Jahre). Es auferlegte ihm die Verfahrenskosten. Der Beschuldigte 1 wurde vom Kreisgericht von der Anklage der Urkundenfälschung, der Freiheitsberaubung und Entführung, der versuchten Nötigung, der Nötigung, der mehrfachen Drohung sowie der groben Verletzung der Verkehrsregeln freigesprochen. Hingegen erklärte es ihn der unwahren Angaben gegenüber Handelsregister-behörden, der üblen Nachrede, der versuchten Nötigung sowie der Nötigung schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 2 Tagen, sowie zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Der Vollzug der Freiheits- wie auch der Geldstrafe wurde bei einer Probezeit von 3 Jahren aufgeschoben. Auf eine Landesverweisung wurde mangels Vorliegens einer Katalogtat verzichtet. Die Zivilforderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen bzw. abgewiesen. Weiter entschied das Kreisgericht über die sichergestellten Gegenstände und auferlegte dem Beschuldigten 1 teilweise die Verfahrenskosten. Schliesslich entschied es über die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin. Die Beschuldigten 1 und 2 verlangen mit jeweils eigenständiger Berufung, sie seien von Schuld und Strafe freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung in Bezug auf den Beschuldigten 2. In Bezug auf den Beschuldigten 1 wehrt sich die Staatsanwaltschaft mit Anschlussberufung insbesondere gegen die vorinstanzlichen Freisprüche, das Strafmass und den Verzicht auf einen Landesverweis.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 26. November 2021 / 8. Dezember 2020) |
07.02.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend gewerbsmässigen Betrug etc. (Dem Beschuldigten wird zur Hauptsache vorgeworfen, über einen Zeitraum von rund 5 Jahren zahlreiche natürliche und juristische Personen mit einer Vielzahl von Täuschungen betrogen zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten von verschiedenen Anklagepunkten frei. Im Übrigen erklärte es ihn des gewerbs-mässigen Betrugs, der mehrfachen Veruntreuung, der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Unterlassung der Buchführung, der mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen Missachtung eines Tätigkeitsverbots schuldig. Das Kreisgericht widerrief eine bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 24 Monaten und verurteilte den Beschuldigten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten. Weiter auferlegte es dem Beschuldigten ein Tätigkeitsverbot von 5 Jahren. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte zusätzliche Freisprüche sowie eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die Staats-anwaltschaft verlangt mit Anschlussberufung eine Verurteilung des Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 4 Monaten.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 5./6./12. Dezember 2023) |
10.02.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend schwere Körperverletzung. (Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, zusammen mit einem weiteren Sicherheitsmitarbeiter vor dem Eingang eines Clubs in St. Gallen den unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden und mit einem vorübergehenden Zutrittsverbot belegten Privatkläger tätlich angegriffen zu haben. Konkret habe er achtmal gegen den rechten Oberkörper-/Kopfbereich des bäuchlings auf dem Boden liegenden Opfers getreten und ihm dabei unter anderem eine dreifache offene Unterkieferfraktur zugefügt. Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Beschuldigten der versuchten schweren Körperverletzung und des Angriffs schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem verwies es den Beschuldigten für 5 Jahre des Landes. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung einen vollumfänglichen Freispruch und den Verzicht auf einen Landesverweis. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 11. November 2022) |
17.02.25 | 09:00 | Strafkammer | A | Straffall betreffend versuchte vorsätzliche Tötung etc.; Straffall betreffend sexuelle Handlungen mit Kindern etc. (Den beiden Beschuldigten wird zur Hauptsache vorgeworfen, sich an einer Schlägerei beteiligt zu haben. Dem Beschuldigten 1 wird überdies vorgeworfen, im Rahmen dieser Auseinandersetzung einem Mann mehrere Faustschläge gegen das Gesicht und den Oberkörper verpasst zu haben, wodurch sich dieser verschiedene Ver-letzungen zugezogen habe. Weiter habe er im Zuge der Geschehnisse mit einem von ihm mitgebrachten zweischneidigen Messer aus dem Gerangel heraus mehrfach und unkontrolliert auf einen anderen unbewaffneten Mann eingestochen. Dabei habe er ihm insgesamt drei Stichverletzungen sowie eine Schnittverletzung zugefügt. Dem Beschuldigten 2 wird ferner vorgeworfen, den zum Tatzeitpunkt minderjährigen Privatkläger zu ungewollten sexuellen Handlungen genötigt zu haben. Das Kreisgericht sprach beide Beschuldigten des Raufhandels und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelge-setzes schuldig. Der Beschuldigte 1 wurde zusätzlich der versuchten vorsätzlichen Tötung und der einfachen Körperverletzung, der Beschuldigte 2 der sexuellen Nötigung und der versuchten Nötigung schuldig gesprochen. Der Beschuldigte 1 wurde zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten sowie zu einer Busse, der Beschuldigte 2 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten, einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen sowie zu einer Busse verurteilt. Der Beschuldigte 1 wurde für 12 Jahre, der Beschuldigte 2 für sechs Jahre des Landes verwiesen. Der Beschuldigte 1 verlangt mit seiner Berufung insbesondere einen Freispruch vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tö-tung und den Verzicht auf einen Landesverweis, der Beschuldigte 2 Freisprüche von den Vorwürfen der sexuellen Nötigung und der versuchten Nötigung sowie einen Verzicht auf einen Landesverweis. Die Staatsanwalt-schaft und der Privatkläger beantragen die Abweisung der Berufungen.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 5. Oktober 2022) |
19.02.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend mehrfache Vergewaltigung (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im November 2019 innerhalb von einer Woche dreimal gegen den ausdrücklichen Willen der Privatklägerin in ihrer Wohnung gewaltsam den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Das Kreisgericht Rorschach sprach den Beschuldigten der mehrfachen Vergewaltigung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit einer Probezeit von 4 Jahren. Der Beschuldigte wurde zudem für die Dauer von 7 Jahren des Lan-des verwiesen. Ferner wurde er verpflichtet, der Privatklägerin eine Genugtuung von Fr. 12'000.00 zu bezahlen. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung einen Freispruch von der Anklage der mehrfachen Vergewaltigung sowie den Verzicht auf eine Landesverweisung und die Abweisung der Zivilforderungen der Privatklägerin. Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerin beantragen beide die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Rorschach (Entscheiddatum: 15. Dezember 2021) |
20.02.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend sexuelle Belästigung etc. (Der Beschuldigte führte von ungefähr 2017 bis 2021 ein Hotel im Kanton St. Gallen. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Juli und August 2017 einen weiblichen Hotelgast wiederholt sexuell belästigt und genötigt sowie mehrfach zu vergewaltigen versucht zu haben. Im März 2021 soll der Beschuldigte im Restaurant des Hotels zudem mit dem abgebrochenen Flaschenhals einer Glasflasche gegen den Hals- und Gesichtsbereich eines Angestellten gestochen haben. Dieser habe den Angriff jedoch abwehren können. Das Kreisgericht See-Gaster sprach den Beschuldigten von der Anklage der mehrfachen versuchten Vergewaltigung, der mehrfachen (teilweise versuchten) sexuellen Nötigung und der mehrfachen Beschimpfung frei. Hingegen sprach es ihn der mehrfachen sexuellen Belästi-gung, der sexuellen Nötigung, der versuchten schweren Körperverletzung und der Beschimpfung schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 19 Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Busse. Das Kreisgericht verwies den Beschuldigten ferner für 5 Jahre des Landes. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung, er sei der versuchten einfachen Körperverletzung sowie der Beschimpfung schuldig zu sprechen und hierfür angemessen zu bestrafen. Von einer Landesverweisung sei abzu-sehen. Die Staatsanwaltschaft beantragt, der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten zu verurteilen und für 7 Jahre des Landes zu verweisen.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster (Entscheiddatum: 9. März 2022) |
24.02.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend Diebstahl etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Tiefgarage einer Liegenschaft in St. Gallen das dort parkierte Motorrad Ducati 1098 S gestohlen oder den Diebstahl in Auftrag gegeben zu haben. Eventualiter habe er das gestohlene Motorrad zu einem späteren Zeitpunkt erworben. Weiter soll er seine Lebenspartnerin und die gemeinsame Tochter in seiner Wohnung in Abtwil beherbergt haben, obwohl sich diese illegal in der Schweiz aufhielten. Schliesslich soll er einem Verwandten seine Werkstatt zur Verfügung gestellt haben, obwohl sich dieser ebenfalls illegal in der Schweiz aufgehalten habe. Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Beschuldigten des Diebstahls oder der Hehlerei sowie der mehrfachen Förde-rung des rechtswidrigen Aufenthalts schuldig. Hierfür verurteilte es ihn im teilweisen Zusatz zu einem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu Fr. 100.00 mit einer Probezeit von 3 Jahren sowie zu einer Busse von Fr. 1'000.00. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 30. Dezember 2022) |
25.02.2025 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend Gehilfenschaft/Anstiftung zur Urkundenfälschung (Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, einer unbekannten Person seine Personalien (Name, Vorname und Geburtsdatum) übergeben zu haben, damit diese für ihn ein gefälschtes Covid-19-Impfzertifikat erstellt. Das Kreisgericht Wil sprach den Beschuldigten der Anstiftung zur Urkundenfälschung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu Fr. 530.00 mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Busse von Fr. 2'400.00. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 23. Mai 2023) |
26.02.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend vorsätzliche Tierquälerei etc. (Dem Beschuldigten wird in der Hauptsache vorgeworfen, sein wegen chronischer Hufrehe an Schmerzen leidendes Pferd nicht ausreichend versorgt und behandelt zu haben. Weiter habe er das Wohlbefinden seiner beiden Pferde aufgrund von zu wenig Einstreu sowie mangelnder Fell- und Hufpflege beeinträchtigt. Ausserdem habe er verletzungsträchtige Gegenstände im Stall bzw. Auslauf nicht entfernt. Das Kreisgericht stellte das Strafverfahren gegen den Beschuldigten betreffend mehrfache übrige Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz (fehlende oder ungenügende Einstreu) ein und sprach ihn von der Anklage der mehrfachen übrigen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz (schlechtes Ausmisten des Stalles und ungenügende Fellpflege) frei. Hingegen erklärte es ihn der Tierquälerei (Vernachlässigung) und der mehrfachen übrigen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz (mangelnde Hufpflege und verletzungsträchtige Gegenstände) schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je Fr. 260.00 sowie zu einer Busse von Fr. 2'500.00 bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen. Mit Berufung beantragt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch, während die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung verlangt.) Vorinstanz: Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Entscheiddatum: 26. Juli 2021) |
27.02.25 | 14:00 | Strafkammer | B | Straffall betreffend Gehilfenschaft zum Diebstahl etc. (Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, Gehilfenschaft zu einem Diebstahl von 27-30 Kilogramm CBD-Hanf aus einer Produktionsstätte in Herisau geleistet und die Ware mehrere Tage in seiner Wohnung aufbewahrt zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der Gehilfenschaft zum Diebstahl, der versuchten Hehlerei, des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig. Es verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte Freisprüche von der Anklage der Gehilfenschaft zum Diebstahl und der versuchten Hehlerei sowie eine Reduktion der Geldstrafe. Die Privatklägerschaft verlangt mit selbständiger Berufung eine Verurteilung des Beschuldigten wegen vollendeter Hehlerei sowie die Zusprache von Schadenersatz gegenüber dem Beschul-digten. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung des Beschuldigten sowie derjenige der Privatklägerschaft im Strafpunkt.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 31. Mai 2023) |
Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen
Legende
A = Grosser Gerichtssaal
B = Kleiner Gerichtssaal
C = Büro des Handelsgerichtspräsidenten