Die Grundbeiträge umschreiben das Maximum dessen, was pro Monat als Aufwand angerechnet werden kann für (im Wesentlichen) Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Beleuchtung und Kochenergie, TV- und Telefongebühren sowie Freizeitgestaltung. Dafür werden die folgenden Beträge zugestanden:
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alleinstehende Schuldner in Wohngemeinschaft mit erwachsenen Personen |
Fr. 1'050.– |
alleinstehende Schuldner ohne solche Wohngemeinschaft |
Fr. 1'230.– |
ein Ehepaar, zwei in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Personen oder ein Paar mit gemeinsamen Kindern, das in einer Wohngemeinschaft lebt |
Fr. 1'780.– |
Erhöhung des Grundbetrags für Kinder, die mit den Eltern oder einem Elternteil im gleichen Haushalt leben |
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bis zu 12 Jahren |
Fr. 400.– |
über 12 Jahre |
Fr. 600.– |
Reduktion des Grundbetrages bei freier Kost |
Fr. 450.– |