Mietzinserhöhungen und andere einseitige Vertragsänderungen durch den Vermieter (Art. 269d des Schweizerischen Obligationenrechts [SR 220; abgekürzt OR]) sowie Kündigungen (Art. 266l OR) müssen auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitgeteilt werden, andernfalls sind sie nichtig. Der Mindestinhalt dieser Formulare ist in den Art. 19 bzw. 9 der eidgenössischen Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG; SR 221.231.11) festgelegt. U.a. ist zwingend vorgeschrieben, dass das Formular die gesetzlichen Voraussetzungen der Anfechtung sowie das Verzeichnis der Schlichtungsbehörden mit der örtlichen Zuständigkeit enthält.
Der Kanton St.Gallen gibt je ein amtliches Formular für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen des Vermieters und für die Mitteilung der Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen heraus. Die Formulare können als .pdf-Datei aus dem Internet heruntergeladen werden.
Möchten Vermieter oder Liegenschaftsverwaltungen ihre privaten Formulare verwenden (z.B. aus Gründen der elektronischen Administration), müssen sie diese Formulare vom Kantonsgericht prüfen und genehmigen lassen.