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Gemäss Verfassung haben Frauen und Männer Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Trotzdem bestehen noch unerklärbare Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern.

Lohngleichheit

Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert und seit 1996 im Gleichstellungsgesetz konkretisiert. Dennoch zeigen Studien, dass die Lohngleichheit bis heute nicht vollständig erreicht ist und nach wie vor unerklärbare Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern bestehen. So verpflichtet das Gleichstellungsgesetz ab 2020 Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.

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Laura Ingber

Projektleiterin

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen