Gemäss Verfassung haben Frauen und Männer Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Trotzdem bestehen noch unerklärbare Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern.
Lohngleichheit
Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert und seit 1996 im Gleichstellungsgesetz konkretisiert. Dennoch zeigen Studien, dass die Lohngleichheit bis heute nicht vollständig erreicht ist und nach wie vor unerklärbare Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern bestehen. So verpflichtet das Gleichstellungsgesetz ab 2020 Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.
Lohndiskriminierung
Eine Diskriminierung beim Lohn liegt vor, wenn Frauen und Männer bei gleicher Qualifikation und Berufserfahrung für die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit unterschiedlich entlohnt werden. Nicht immer ist ein ungleicher Lohn jedoch diskriminierend, da auch Faktoren wie Alter, Berufserfahrung und Ausbildung die Lohnhöhe beeinflussen. Bei Verdacht auf Lohndiskriminierung können Sie sich kostenlos und vertraulich von der kantonalen Gleichstellungsförderung beraten lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Lohnrechner
Vermuten Sie Lohndiskriminierung, können folgende Lohnrechner einen Anhaltspunkt geben. Beachten Sie, dass die Lohnberechnung aufgrund von statistischer Lohndaten erfolgt und es sich dabei um durchschnittliche Werte handelt.
- Nationaler Lohnrechner Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Salarium – Statistischer Lohnrechner
- Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes
Betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen
Durch eine Revision des Gleichstellungsgesetzes werden Arbeitgebende mit 100 oder mehr Mitarbeitenden neu verpflichtet, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. Auch kleinere Unternehmen können überprüfen, wie es um die betriebsinterne Lohngleichheit steht.
Wichtige Informationen zur Lohngleichheitsanalyse finden Sie auf dem Merkblatt.
Tools für die Lohngleichheitsanalyse
Analyse-Tool Logib, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
Die öffentliche Hand hat in der Förderung der Lohngleichheit eine Vorbildfunktion. Mit der Unterzeichnung der Charta «Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» bekräftigen Kantone, Gemeinden und staatsnahe Unternehmen mit öffentlichem Auftrag, die Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich umzusetzen.
Der Kanton St.Gallen hat die Charta im Jahr 2017 unterzeichnet. Die Publikation «Auf dem Weg zur Lohngleichheit – Umsetzung der Charta Lohngleichheit» zeigt gute Praktiken aus dem öffentlichen Sektor der ganzen Schweiz auf und soll als Anregung dienen, um den Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» einzulösen.
Noch offene Fragen?
Laura Ingber
Projektleiterin
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen