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Die Betreuung von betagten Menschen in ihrem eigenen Zuhause entwickelt sich seit einigen Jahren zu einem neuen Arbeitsmarkt, vor allem für Migrantinnen aus osteuropäischen EU-Ländern oder aus Deutschland. Die Care-Migrantinnen kommen für Wochen oder Monate in die Schweiz, um in Privathaushalten zu arbeiten. Die Arbeitsbedingungen sind wenig reguliert und nur schwer zu kontrollieren, weshalb die kantonale Gleichstellungsförderung Informationen für Care-Migrantinnen und Privathaushalte zur Verfügung stellt.

Informationen für Care-Migrantinnen und Arbeitgebende

Die kantonale Gleichstellungsförderung ist Teil der Trägerschaft des Vereins CareInfo, der die Informations- und Austauschplattform CareInfo betreibt. Die Website bietet rechtliche Informationen für Care-Migrantinnen, private Arbeitgebende sowie Fachpersonen. Sie dient den Care-Migrantinnen zudem als Austausch- und Vernetzungsplattform.

Regelung der Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten

Seit dem 1. Juli 2020 ist der revidierte Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kraft. Er regelt die Arbeitsverhältnisse von Care-Migrantinnen (auch Live-In Betreuung / 24-Stunden Betreuung genannt) und anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in Privathaushalten Betreuungsarbeiten oder hauswirtschaftliche Arbeiten verrichten.

Noch offene Fragen?

Laura Ingber

Projektleiterin

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen