Das Gleichstellungsgesetz (GlG) verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und verpflichtet Arbeitgebende, präventive Massnahmen zu ergreifen und bei Vorfällen zu intervenieren.
Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
Unter den Begriff sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und eine Person in ihrer Würde verletzt.
Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter. Sie kann ...
- in Taten, Gesten oder Worten ausgeübt werden,
- persönlich oder via WhatsApp, SMS, E-Mail oder am Telefon erfolgen,
- und an ganz verschiedenen Orten, sei es in der Organisation oder am Betriebsausflug, vorkommen.
Dabei ist das Empfinden der belästigten Person ausschlaggebend, nicht die Absicht der belästigenden Person.
Informationen und Beratung für betroffene Arbeitnehmende
Haben Sie selbst sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt? Nehmen Sie die Anzeichen ernst und vertrauen Sie der eigenen Wahrnehmung. Zögern Sie nicht, Unterstützung zu suchen. Klären Sie, wer in Ihrem Betrieb für Fragen zu sexueller Belästigung zuständig ist. Viele Unternehmen haben Vertrauenspersonen für Betroffene von sexueller Belästigung. Beachten Sie, Vorgesetzte oder Personalverantwortliche unterstehen bei sexueller Belästigung der Handlungspflicht. Das heisst, sie müssen den Vorfall melden und etwas dagegen unternehmen.
Suchen Sie eine Beratungsstelle ausserhalb Ihres Betriebs? Dann können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Beratungsangebot der kantonalen Gleichstellungsförderung
- belästigt.ch – Online-Beratung, Tipps und Infos
Weitere Informationen finden Sie zudem in diesem Ratgeber.
Informationen und Präventionsangebote für Arbeitgebende
Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet Arbeitgebende zu präventiven Massnahmen und zum Eingreifen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Oft kommt ein Vorfall jedoch unerwartet und der Umgang mit dem Thema ist für viele kein Alltagsgeschäft. Umso wichtiger ist es, sich bereits im Vorfeld mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Die kantonale Gleichstellungsförderung bietet folgende Möglichkeiten an:
Harmloser Flirt unter Kolleginnen und Kollegen oder doch Grenzüberschreitung? Was ist okay, was ist nicht okay? Im Rahmen des Workshops «Ist das okay?» nehmen sich die Teilnehmenden auf interaktive Art und Weise der Thematik «Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz» an. Sie setzen sich gemeinsam mit unterschiedlichen Formen von sexueller Belästigung auseinander, reflektieren eigene Denk- und Verhaltensweisen und erarbeiten Handlungsmöglichkeiten zur Prävention und Intervention.
Der Workshop kann für einzelne Teams oder Betriebe gebucht werden. Wird der Workshop mit Führungskräften durchgeführt, liegt der Schwerpunkt auf deren Rolle bzw. rechtlichen Pflichten als Vorgesetzte resp. Arbeitgebende.
Sie wollen nicht nur Ihr Team für das Thema sensibilisieren, sondern den respektvollen Umgang im Betrieb verankern? Neben einer Schulung von Mitarbeitenden und Führungskräften durch ausgewiesene Fachpersonen unterstützen diese Sie auch bei der Erarbeitung eines betriebsinternen Leitfadens. Mit dem Präventionsangebot KMU konkret+ setzen Sie sich als Unternehmen so vertieft mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz auseinander. Das Angebot wird vom Bund finanziell unterstützt, so dass die Kosten für KMUs möglichst tief sind.
Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) hat ein kostenloses Präventions-Kit für einen belästigungsfreien Arbeitsplatz entwickelt. Die E-Learnings vermitteln in kurzen Sequenzen die wichtigsten Grundlagen rund um das Thema.
Weitere Informationen finden Sie zudem in diesem Ratgeber.
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Laura Ingber
Projektleiterin
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen