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Das Gleichstellungsgesetz (GlG) verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und verpflichtet Arbeitgebende, präventive Massnahmen zu ergreifen und bei Vorfällen zu intervenieren.

Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Unter den Begriff sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und eine Person in ihrer Würde verletzt. 

Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter. Sie kann ...

  • in Taten, Gesten oder Worten ausgeübt werden,
  • persönlich oder via WhatsApp, SMS, E-Mail oder am Telefon erfolgen,
  • und an ganz verschiedenen Orten, sei es in der Organisation oder am Betriebsausflug, vorkommen.

Dabei ist das Empfinden der belästigten Person ausschlaggebend, nicht die Absicht der belästigenden Person. 

Informationen und Beratung für betroffene Arbeitnehmende

Haben Sie selbst sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt? Nehmen Sie die Anzeichen ernst und vertrauen Sie der eigenen Wahrnehmung. Zögern Sie nicht, Unterstützung zu suchen. Klären Sie, wer in Ihrem Betrieb für Fragen zu sexueller Belästigung zuständig ist. Viele Unternehmen haben Vertrauenspersonen für Betroffene von sexueller Belästigung. Beachten Sie, Vorgesetzte oder Personalverantwortliche unterstehen bei sexueller Belästigung der Handlungspflicht. Das heisst, sie müssen den Vorfall melden und etwas dagegen unternehmen.

Suchen Sie eine Beratungsstelle ausserhalb Ihres Betriebs? Dann können Sie sich an folgende Stellen wenden:


Weitere Informationen finden Sie zudem in diesem Ratgeber.


    Informationen und Präventionsangebote für Arbeitgebende

    Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet Arbeitgebende zu präventiven Massnahmen und zum Eingreifen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Oft kommt ein Vorfall jedoch unerwartet und der Umgang mit dem Thema ist für viele kein Alltagsgeschäft. Umso wichtiger ist es, sich bereits im Vorfeld mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Die kantonale Gleichstellungsförderung bietet folgende Möglichkeiten an:


      Weitere Informationen finden Sie zudem in diesem Ratgeber.

      Noch offene Fragen?

      Laura Ingber

      Projektleiterin

      Abteilung Integration und Gleichstellung

      Amt für Soziales

      Spisergasse 41
      9001 St.Gallen