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Das Gleichstellungsgesetz ist in der Schweiz seit 1996 in Kraft und schützt vor Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts, des Zivilstands, der familiären Situation oder einer Schwangerschaft. Die kantonale Gleichstellungsförderung bietet eine Beratung und eine Weiterbildung zum Gleichstellungsgesetz an.

Gleichstellungsgesetz

  • bezweckt die tatsächliche Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben und verpflichtet Arbeitgebende während der gesamten Arbeitsbeziehung die Gleichstellung von Frauen und Männern zu respektieren;
  • verbietet es jemanden in der Arbeitswelt aufgrund des Geschlechts, des Zivilstandes, der familiären Situation oder einer Schwangerschaft zu diskriminieren;
  • gilt für alle Anstellungsverhältnisse in der Privatwirtschaft wie auch in öffentlichen Verwaltungen und Institutionen;
  • gilt in allen Bereichen des Erwerbslebens (bei Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung);
  • verpflichtet Arbeitgebende, sexuelle Belästigungen zu verhindern.

Beratung für Arbeitnehmende und Arbeitgebende

Wir beraten Sie kostenlos und vertraulich zu Fragen im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz. Melden Sie sich bei uns.

Informationsbroschüre und Weiterbildung zum Gleichstellungsgesetz

Die Informationsbroschüre «Das Gleichstellungsgesetz» des Amtes für Soziales informiert Arbeitnehmende und Arbeitgebende rund um das Gleichstellungsgesetz.

Die Inhalte der Broschüre können in der Weiterbildung «Gleichstellung im Arbeitsalltag»  vertieft werden.

 

Noch offene Fragen?

Laura Ingber

Projektleiterin

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen