Die Verfassung der Schweiz sagt:
Machen eine Frau und ein Mann die gleiche Arbeit?
Dann bekommen beide den gleichen Lohn.
Wir sagen dazu: Lohn·gleichheit.
Die Lohn·gleichheit steht seit 1981 in der Verfassung.
Heute verdienen Frauen aber manchmal noch immer weniger
als Männer.
Oft fehlt dafür ein Grund.
Die Lohn·gleichheit muss deshalb noch besser werden.
Informationen zur Lohn·gleichheit
Klicken Sie auf einen von diesen Links.
Dann öffnet sich ein Text mit mehr Informationen.
Verdienen Sie weniger als Ihre Arbeits·kollegin oder Ihr Arbeits·kollege?
Sie machen aber die gleiche Arbeit?
Dann ist das eine Lohn-Diskriminierung.
Sie können den gleichen Lohn mithilfe vom Gleichstellungs·gesetz durchsetzen.
Das Amt für Soziales berät Sie dabei.
Es gibt 2 Lohn·rechner.
Die Lohn·rechner berechnen den Lohn für eine Arbeits·stelle.
Wichtig dabei sind verschiedene Dinge.
Zum Beispiel
- die Region, wo Sie arbeiten,
- der Beruf,
- Ihr Alter,
- Ihre Ausbildung und
- andere.
Hier finden Sie die 1 Lohn·rechner:
Lohn·rechner vom Gewerkschafts·bund
Die Lohn·rechner sind nicht in Leichter Sprache.
Arbeiten Sie in einem Betrieb mit mehr als 100 Mitarbeitende?
Dann muss der Betrieb eine Analyse zur Lohn·gleichheit machen.
Der Betrieb muss dabei prüfen,
ob alle den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit bekommen.
Kleine Betriebe können die Analyse auch machen.
Das EBG hat ein Prüf-Instrument gemacht für die Lohn·gleichheit.
EBG ist die Abkürzung für:
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung für Mann und Frau.
Prüf-Instrument Logib vom EBG
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Der Kanton St.Gallen hat 2017 eine Vereinbarung unterschrieben.
Eine Vereinbarung ist eine Art Vertrag.
Die Vereinbarung heisst:
Charta Lohn·gleichheit im öffentlichen Sektor.
Der Kanton muss deshalb die Lohn·gleichheit in den Ämtern umsetzen.
Noch offene Fragen?
Laura Ingber
Projektleiterin
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen