Bei zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben Eltern bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf nicht durch Einkommen gedeckt ist. Anspruchsberechtigt ist der Elternteil, welcher das Kind hauptsächlich betreut.
Für Auskünfte und die Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Wohngemeinde. Das Amt für Soziales ist Ansprechstelle für die Gemeinden.
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Adela Civic
Fachbereich Sozialhilfe
Abteilung Familie und Sozialhilfe
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen