Familienzulagen dienen teilweise dem Ausgleich der Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen und erfüllen damit eine wichtige familienpolitische Aufgabe. Im Kanton St.Gallen kennen wir die Kinder- und Ausbildungszulagen und richten die nach Bundesgesetz vorgeschriebenen Mindestzulagen aus.
Rechtliche Grundlagen
Seit dem Jahr 2009 sorgen das Bundesgesetz über Familienzulagen (FamZG) und die zugehörige Familienzulagenverordnung (FamZV) für eine gewisse Vereinheitlichung in den Kantonen bei der Ausrichtung von Familienzulagen.
Am 1. Januar 2018 trat das Einführungsgesetz über die Bundesgesetzgebung des Bundesamtes über die Familienzulagen (sGS 371.1; abgekürzt EG-FamZG) in Kraft. Hierzu gibt es eine dazugehörige Verordnung (sGS 371.11; abgekürzt V EG-FamZG).
Für die Landwirtschaft gibt es mit den Bundeserlassen zu den Familienzulagen in der Landwirtschaft eine Sonderregelung.
Die Familienausgleichskassen unterstehen der Aufsicht der Kantone. Im Kanton St.Gallen ist gemäss Art. 7 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen das Amt für Soziales des Departementes des Innern für die Wahrnehmung dieser Aufsicht zuständig. Im Kanton können Familienausgleichskassen tätig werden, die von einer AHV-Ausgleichskasse geführt werden sowie die vom Kanton anerkannten beruflichen und zwischenberuflichen Familienausgleichskassen. Wie alle anderen Kantone führt auch der Kanton St.Gallen eine kantonale Familienausgleichskasse.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen und das Amt für Soziales stellen den Familienausgleichskassen Hilfsmittel für den Vollzug zur Verfügung. Das Amt für Soziales führt im Rahmen der kantonalen Aufsicht eine periodische Überprüfung der Kassen durch und ist zuständig für den Lastenausgleich zwischen den Kassen.
Für die Abrechnung, Verbuchung und Auszahlung der Familienzulagen sind die jeweiligen Familienausgleichskassen im Kanton St.Gallen zuständig.
Eine Liste der im Kanton St.Gallen zugelassenen Familienausgleichskassen finden Sie nachstehend.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA).
Noch offene Fragen?
Adela Civic
Fachbereich Sozialhilfe
Abteilung Familie und Sozialhilfe
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen