Logo Kanton St.Gallen

Manche Kinder können nicht bei ihren Eltern leben.
Dann kommen sie vielleicht in eine Pflege·familie.
Diese Kinder brauchen einen besonderen Schutz.
Deshalb gibt es Regeln für Pflege·eltern.

Bewilligung

Pflege·eltern brauchen eine Bewilligung vom Kanton.
Nur dann dürfen sie ein Kind in die Familie aufnehmen.
Vielleicht ist das Kind verwandt mit den Pflege·eltern.
Auch dann brauchen die Pflege·eltern eine Bewilligung.

Das Amt für Soziales ist zuständig für die Bewilligung.
Das Amt prüft auch:
Sind die Pflege·eltern geeignet, um ein Kind aufzunehmen?

Das Amt für Soziales hat Info·broschüren für Pflege·eltern geschrieben.
In den Broschüren stehen Informationen und Tipps.
Die Broschüren sind nicht in Leichter Sprache.

Hier finden Sie die Info·broschüren:

Das Amt für Soziales hat auch ein Merkblatt geschrieben.
Im Merkblatt stehen die Rechte und Pflichten von Pflege·eltern.
Das Merkblatt ist nicht in Leichter Sprache.

Hier finden Sie das Merkblatt:

Gesetze

Verschiedene Gesetze regeln die Betreuung von Pflegekindern:


Zudem gibt es die Menschenrechte der Kinder.
Die Rechte stehen in der UN-Kinderrechts·konvention.
Die Konvention ist eine Vereinbarung.
Eine Vereinbarung ist wie ein Vertrag.
Die Schweiz hat die UN-Kinderrechts·konvention 1997 unterschrieben.

Hier finden Sie die Menschenrechte der Kinder
in einer einfach verständlichen Sprache:

Pflegekind anmelden und abmelden

Kommt ein Pflegekind in die Familie?
Oder verlässt ein Pflegekind die Familie?
Dann muss die Pflege·familie das dem Amt für Soziales melden.

Hier finden Sie das Melde·formular.
Das Formular ist nicht in Leichter Sprache:

Betreuungs·vertrag

Für jedes Pflegekind gibt es einen Betreuungs·vertrag.
Der Vertrag ist zwischen:

  • den Eltern,
  • der Kindes- und Erwachsenenschutz·behörde,
    die Abkürzung ist: KESB
  • den Pflege·eltern.

Vielleicht hat die KESB einen Vormund oder einen Beistand bestimmt.

Der Betreuungs·vertrag regelt die wichtigsten Dinge.
Zum Beispiel wie viel Pflegegeld die Pflege·eltern bekommen.
Oder wann die Mutter und der Vater das Kind besuchen darf.

Pflegegeld

Pflege·eltern übernehmen eine wichtige Aufgabe.
Und sie bezahlen verschiedene Dinge für das Pflegekind.
Zum Beispiel das Wohnen und das Essen.

Die Gemeinde bezahlt den Pflege·eltern ein Pflegegeld.
Das Pflegegeld ist für die Lebens·kosten und für die Betreuung.

Unterstützung und Beratung

Verschiedene Organisationen unterstützen Pflege·eltern.
Zum Beispiel mit Informationen und Beratung.
Oder sie begleiten die Pflege·familien im Alltag.

Mehr Informationen finden Sie auf den Websites
von diesen Organisationen:


Die Websites sind nicht in Leichter Sprache.

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen und Links:

Weiterbildung

Pflege·eltern zu sein, ist nicht einfach.
Sie müssen sich gut vorbereiten.
Das Amt für Soziales bietet Kurse für Pflege·eltern.
Zum Beispiel einen Basiskurs.
Im Basiskurs geht es um die Aufgaben als Pflege·eltern.
So können interessierte Personen besser entscheiden,
ob sie ein Pflegekind aufnehmen wollen.

Austausch über Erfahrungen

Der Austausch mit anderen Pflege·familien ist wichtig.
Das Amt für Soziales bietet verschiedene Angebote für Pflege·eltern an.
Die Pflege·eltern sind dabei im Mittelpunkt.

Das Ziel der Angebote ist:

  • Die Pflege·eltern bekommen wichtige und nützliche Informationen.
  • Die Pflege·eltern lernen andere Pflege·eltern kennen.
  • Die Pflege·eltern tauschen sich untereinander aus.
    Und sie können sich gegenseitig beraten.

Es gibt zum Beispiel ein Austausch·angebot für Pflege·eltern,
die ein verwandtes Kind aufgenommen haben.
Oder einen Familien·tag für Pflege·familien mit ihren Kindern
und den Pflegekindern.

Angebote von Organisationen

Verschiedene Organisationen bieten Weiter·bildungen für Pflege·familien.
Hier finden Sie eine Liste mit Angeboten und Websites.
Die Angebote und Websites sind nicht in Leichter Sprache.


Noch offene Fragen?

Abteilung Familie und Sozialhilfe

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen