Manche Kinder können nicht bei ihren Eltern leben.
Dann kommen sie vielleicht in eine Pflege·familie.
Diese Kinder brauchen einen besonderen Schutz.
Deshalb gibt es Regeln für Pflege·eltern.
Bewilligung
Pflege·eltern brauchen eine Bewilligung vom Kanton.
Nur dann dürfen sie ein Kind in die Familie aufnehmen.
Vielleicht ist das Kind verwandt mit den Pflege·eltern.
Auch dann brauchen die Pflege·eltern eine Bewilligung.
Das Amt für Soziales ist zuständig für die Bewilligung.
Das Amt prüft auch:
Sind die Pflege·eltern geeignet, um ein Kind aufzunehmen?
Das Amt für Soziales hat Info·broschüren für Pflege·eltern geschrieben.
In den Broschüren stehen Informationen und Tipps.
Die Broschüren sind nicht in Leichter Sprache.
Hier finden Sie die Info·broschüren:
Das Amt für Soziales hat auch ein Merkblatt geschrieben.
Im Merkblatt stehen die Rechte und Pflichten von Pflege·eltern.
Das Merkblatt ist nicht in Leichter Sprache.
Hier finden Sie das Merkblatt:
Gesetze
Verschiedene Gesetze regeln die Betreuung von Pflegekindern:
- Pflegekinder·verordnung PAVO
- Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern und Tages·pflegekindern PKV
Zudem gibt es die Menschenrechte der Kinder.
Die Rechte stehen in der UN-Kinderrechts·konvention.
Die Konvention ist eine Vereinbarung.
Eine Vereinbarung ist wie ein Vertrag.
Die Schweiz hat die UN-Kinderrechts·konvention 1997 unterschrieben.
Hier finden Sie die Menschenrechte der Kinder
in einer einfach verständlichen Sprache:
Pflegekind anmelden und abmelden
Kommt ein Pflegekind in die Familie?
Oder verlässt ein Pflegekind die Familie?
Dann muss die Pflege·familie das dem Amt für Soziales melden.
Hier finden Sie das Melde·formular.
Das Formular ist nicht in Leichter Sprache:
Betreuungs·vertrag
Für jedes Pflegekind gibt es einen Betreuungs·vertrag.
Der Vertrag ist zwischen:
- den Eltern,
- der Kindes- und Erwachsenenschutz·behörde,
die Abkürzung ist: KESB - den Pflege·eltern.
Vielleicht hat die KESB einen Vormund oder einen Beistand bestimmt.
Der Betreuungs·vertrag regelt die wichtigsten Dinge.
Zum Beispiel wie viel Pflegegeld die Pflege·eltern bekommen.
Oder wann die Mutter und der Vater das Kind besuchen darf.
Pflegegeld
Pflege·eltern übernehmen eine wichtige Aufgabe.
Und sie bezahlen verschiedene Dinge für das Pflegekind.
Zum Beispiel das Wohnen und das Essen.
Die Gemeinde bezahlt den Pflege·eltern ein Pflegegeld.
Das Pflegegeld ist für die Lebens·kosten und für die Betreuung.
Unterstützung und Beratung
Verschiedene Organisationen unterstützen Pflege·eltern.
Zum Beispiel mit Informationen und Beratung.
Oder sie begleiten die Pflege·familien im Alltag.
Mehr Informationen finden Sie auf den Websites
von diesen Organisationen:
- Bussola AG
- Fachstelle Wegwarte
- Kinder- und Jugendhilfe St.Gallen
- moortime GmbH
- Pflegekinder St.Gallen Fachstelle Kinder·betreuung
- Zwischenweg GmbH
Die Websites sind nicht in Leichter Sprache.
Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen und Links:
PACH ist die Abkürzung für Pflege- und Adoptiv·kinder.
PACH unterstützt und begleitet Kinder, Eltern und Fachpersonen.
Klicken oder tippen Sie auf den Link:
PACH Pflege- und Adoptiv·kinder Schweiz
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Die Fachstelle bietet Austausch, Weiterbildung und Beratung
für Pflege·eltern und Fachpersonen.
Klicken oder tippen Sie auf den Link:
Schweizerische Fachstelle Pflege·familie
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Die Fachstelle Sucht Schweiz unterstützt Kinder von Eltern,
die ein Suchtproblem haben.
Zum Beispiel ein Problem mit Alkohol oder Drogen.
Die Fachstelle bietet auch Information für Pflege·eltern,
die ein Kind von Eltern mit Sucht·problemen aufnehmen.
Klicken oder tippen Sie auf den Link: Sucht Schweiz
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Integras ist ein Verband für Institutionen der Sozialen Arbeit.
Der Verband unterstützt Fachpersonen,
die mit betroffenen Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Klicken oder tippen Sie auf den Link: Integras
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Hier finden Sie die Kinderrechte erklärt in einer einfach verständlichen Sprache:
Quality4Children ist Englisch und bedeutet: Qualität für Kinder.
Quality4Children ist eine Interessens·gemeinschaft.
Die Abkürzung dafür ist: IG.
Eine IG ist wie eine Projekt·gruppe.
Die IG Quality4Children setzt sich ein für Kinder.
Es ist ein Projekt für Kinder von Kindern.
Das Ziel der IG ist:
Leben Kinder und Jugendliche nicht bei ihrer Familie?
Sondern zum Beispiel in einem Heim?
Oder bei einer Pflege·familie?
Dann sollen sie bei der Betreuung mitreden und mitbestimmen können.
Das Mitbestimmen verbessert die Lebens·situation
der Kinder und Jugendlichen.
Hier finden Sie mehr Informationen:
Quality4Children
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Eine Jugendliche oder ein Jugendlicher lebt in einem Heim
oder in einer Pflege·familie.
Die Jugendliche oder der Jugendliche wird 18 Jahre alt.
Das bedeutet: Sie oder er ist volljährig.
Die Jugendliche oder der Jugendliche entscheidet jetzt selbst.
Zum Beispiel ob sie oder er weiter bei der Pflege·familie leben will.
Die Jugendliche und der Jugendliche übernimmt auch die Verantwortung für die Entscheide.
Vielleicht haben Jugendliche Fragen zur Volljährigkeit.
Es gibt verschiedene Informationen zum Thema «Volljährig werden».
Zum Beispiel auf der Online-Plattform 18! Ein Tool für Care Leaver.
Care Leaver ist Englisch und bedeutet: die Fürsorge verlassen.
Also zum Beispiel die Fürsorge von Pflege·eltern.
Hier finden Sie die Online-Plattform: 18! Ein Tool für Care Leaver
Die Online-Plattform ist nicht in Leichter Sprache.
Weiterbildung
Pflege·eltern zu sein, ist nicht einfach.
Sie müssen sich gut vorbereiten.
Das Amt für Soziales bietet Kurse für Pflege·eltern.
Zum Beispiel einen Basiskurs.
Im Basiskurs geht es um die Aufgaben als Pflege·eltern.
So können interessierte Personen besser entscheiden,
ob sie ein Pflegekind aufnehmen wollen.
Austausch über Erfahrungen
Der Austausch mit anderen Pflege·familien ist wichtig.
Das Amt für Soziales bietet verschiedene Angebote für Pflege·eltern an.
Die Pflege·eltern sind dabei im Mittelpunkt.
Das Ziel der Angebote ist:
- Die Pflege·eltern bekommen wichtige und nützliche Informationen.
- Die Pflege·eltern lernen andere Pflege·eltern kennen.
- Die Pflege·eltern tauschen sich untereinander aus.
Und sie können sich gegenseitig beraten.
Es gibt zum Beispiel ein Austausch·angebot für Pflege·eltern,
die ein verwandtes Kind aufgenommen haben.
Oder einen Familien·tag für Pflege·familien mit ihren Kindern
und den Pflegekindern.
Angebote von Organisationen
Verschiedene Organisationen bieten Weiter·bildungen für Pflege·familien.
Hier finden Sie eine Liste mit Angeboten und Websites.
Die Angebote und Websites sind nicht in Leichter Sprache.
- Schweizerische Fachstelle Pflege·familie (SFP)
- Beratungs·telefon für Pflege·familien – kostenloses Angebot der SFP
- Kurse PACH Pflege- und Adoptiv·kinder Schweiz
- Kurse tipiti
- Kurse Pflegekinder St.Gallen
- Eltern·bildung Kanton St.Gallen
- Das Amt für Soziales prüft Bildungs·angebote für Pflege·eltern.
Dazu prüft das Amt verschiedene wichtige Punkte:
Kriterien zur Empfehlung von Aus- und Weiter·bildungen
Noch offene Fragen?
Abteilung Familie und Sozialhilfe
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen