Im Rahmen der Strategie Frühe Förderung stehen für Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren bis Ende 2028 Fördergelder zur Verfügung.
Mit dem Kredit Familienzentren werden auch Generationen- oder Begegnungszentren gefördert, wenn sie Angebote und Informationen für Familien mit Kindern im Vorschulalter bereitstellen, die für alle offen und niederschwellig zugänglich sind.
Der Förderung von Familienzentren umfasst folgende Massenahmen:
- Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung
- Finanzierung von Beratungsprozessen
- Beiträge für Beratung und Weiterbildung für Familienzentren, die schon drei Jahre Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung erhalten haben
- Subventioniertes Weiterbildungsangebot für Familienzentren
Richtlinien «Kredit Familienzentren» für Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren
Für die Ausrichtung von Beiträgen hat das Departement des Innern Richtlinien erlassen. Diese schaffen in Bezug auf die Beurteilungs- und Qualitätskriterien sowie die Höhe der Beiträge Transparenz. Beiträge werden an Projekte, konzeptionelle Arbeiten oder generelle Aufwendungen für das bestehende Angebot ausgerichtet.
Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung
Der Kanton übernimmt ein Drittel der Kosten bis höchstens Fr. 15'000.– jährlich für Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren. Je Familienzentrum können für höchsten drei Beitragsjahre Gelder gesprochen werden. Anträge können für das laufende Jahr idealerweise bis Oktober, jedoch spätestens bis Ende Jahr eingereicht werden.
Ihr Gesuch um finanzielle Unterstützung reichen Sie wenn möglich bis Ende Oktober und spätestens bis Ende Dezember des Unterstützungsjahres ein. Dabei gelten die bisherigen Kriterien, die in den Richtlinien festgehalten sind. Bitte verwenden Sie dazu folgendes Formular:
Besten Dank, dass Sie unser Engagement würdigen. Wir bitten Sie, dabei Folgendes zu beachten:
- Das korrekte Wording lautet: «Unterstützt durch», «Mit Unterstützung von» oder «Dank an» usw.
- Der Kanton St.Gallen wird nie als Sponsor bezeichnet.
- Bitte verwenden Sie für Ihre Drucksachen eines der untenstehendes Logos.
Zur Auszahlung des gesprochenen Betrags reichen Sie bitte bis zum verfügten Termin den Zwischenbericht bzw. Abschlussbericht und die entsprechende Abrechnung ein. Bitte verwenden Sie dazu folgende Formulare:
Finanzierung von Beratungsprozessen
Bei Bedarf wird ein Beratungsprozess durch eine externe Fachperson zum Aufbau oder zur Weiterentwicklung eines Familienzentrums bis zu einem gewissen Kostendach finanziert. Der Kanton hat mit der PHSG eine Vereinbarung für die Durchführung der Beratungsprozesse. Die Beratung kann aber auch durch andere Beratungspersonen durchgeführt werden. Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass die Gemeinde beim Beratungsprozess mit involviert ist. Es wird vorab eine Vereinbarung mit der Gemeinde, der Auftragnehmerin des Beratungsauftrags und dem Kanton St.Gallen erstellt. Der Beratungsprozess ist ergebnissoffen.
Bei Interesse melden Sie sich bei der Familienförderung des Amtes für Soziales, Claudia Wiedemann Zaugg, familien@sg.ch.
Beratung und Weiterbildung von bereits geförderten Familienzentren
Familienzentren, die schon drei Jahre Beiträge aus dem Kredit Familienzentren erhalten haben, können neu Beiträge für kurze Beratungsprozesse, Evaluationen oder Weiterbildungen zur Weiterentwicklung des Familienzentrums beantragen. Über den Kredit Familienzenten kann ein Drittel der Kosten bis insgesamt höchstens Fr. 3'000.– finanziert werden. Es können mehrere Aktivitäten bis zu dem genannten Höchstbetrag unterstützt werden.
Subventionierte Weiterbildung für Familienzentren
Die Pädagogischen Hochschule St.Gallen PHSG bietet Weiterbildungskurse und -module für Betriebsleitungen und Mitarbeitende von Familien- und Gemeinschaftszentren an. Für Teilnehmende aus Familienzentren aus dem Kanton St.Gallen werden die Kurskosten über den Kredit Familienzentren subventioniert.
Weitere Informationen zum Angebot, Kursdaten und Kosten unter: Weiterbildungen Familien- und Gemeinschaftszentren | Pädagogische Hochschule St.Gallen
Kontakt: Pädagogische Hochschule St.Gallen, Sekretariat Weiterbildung & Beratung, weiterbildung@phsg.ch
- Begegnungszentrum ZentRuum Au-Heerbrugg
- Begegnungszentrum Dorfplatz 1 Diepoldsau
- Begegnungszentrum Goldach
- BiB Bibliothek mit Beratungs- und Begegnungsangeboten St.Margrethen
- Eltern Kind-Zentrum Gugelhuus St.Gallen
- Familien- und Begegnungszentrum Reburg in Altstätten
- Familientreff Buchs
- Familienzentrum Eggersriet
- Familienzentrum Gerbi4 Oberuzwil
- Familienzentrum Grabs
- Familienzentrum Kirchberg
- Familienzentrum Lichtensteig
- Familienzentrum Rapperswil-Jona
- Familienzentrum Sevelen
- Familienzentrum St.Gallenkappel
- Familienzentrum tiRumpel/Brache Lachen
- Familienzentrum Uzwil
- Familientreff Waldkirch
- Familientreff Wattwil
- Familienwerk Wittenbach
- Familienzentrum MuKidi Weesen
- Generationenhaus Gommiswald
- Gleis 1 Oberriet
- Kafitreff-Familienzentrum Gaiserwald
- Tagesstruktur und Familientreff Quarten
- Trefferei Unterwasser
- Quartiertreff Lindenhof Wil
- Quartiertreff Rorschach
Noch offene Fragen?
Claudia Wiedemann
Familienförderung
Abteilung Familie und Sozialhilfe
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen