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Im Rahmen der Strategie Frühe Förderung stehen für Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren bis Ende 2028 Fördergelder zur Verfügung.

Mit dem Kredit Familienzentren werden auch Generationen- oder Begegnungszentren gefördert, wenn sie Angebote und Informationen für Familien mit Kindern im Vorschulalter bereitstellen, die für alle offen und niederschwellig zugänglich sind.

Der Förderung von Familienzentren umfasst folgende Massenahmen:

  • Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung
  • Finanzierung von Beratungsprozessen
  • Beiträge für Beratung und Weiterbildung für Familienzentren, die schon drei Jahre Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung erhalten haben
  • Subventioniertes Weiterbildungsangebot für Familienzentren

Richtlinien «Kredit Familienzentren» für Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren

Für die Ausrichtung von Beiträgen hat das Departement des Innern Richtlinien erlassen. Diese schaffen in Bezug auf die Beurteilungs- und Qualitätskriterien sowie die Höhe der Beiträge Transparenz. Beiträge werden an Projekte, konzeptionelle Arbeiten oder generelle Aufwendungen für das bestehende Angebot ausgerichtet.

Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung

Der Kanton übernimmt ein Drittel der Kosten bis höchstens Fr. 15'000.– jährlich für Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren. Je Familienzentrum können für höchsten drei Beitragsjahre Gelder gesprochen werden. Anträge können für das laufende Jahr idealerweise bis Oktober, jedoch spätestens bis Ende Jahr eingereicht werden.

Finanzierung von Beratungsprozessen

Bei Bedarf kann zur Förderung neuer Angebote bzw. zur Stärkung und Weiterentwicklung bestehender Familienzentren eine Begleitung und Fach- bzw. Prozessberatung in Anspruch genommen werden. Die Finanzierung ist seitens des Kantons bis zu einem bestimmten Kostendach über den Kredit Familienzentren sichergestellt. Dieses Angebot richtet sich an Trägerschaften und Gemeinden, die eine professionelle Begleitung bei der Planung, Weiterentwicklung oder Evaluation ihrer Angebote wünschen. Dabei werden die situationsspezifischen Bedürfnisse in den betreffenden Gemeinden und der Familienzentren aufgenommen und die Akteurinnen und Akteure im Aufbau und der spezifischen Stärkung und Weiterentwicklung begleitet.

Für die Beratung stehen verschiedene spezialisierte Organisationen zur Verfügung, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte und Erfahrungen einbringen. Ziel ist es, gemeinsam mit den verantwortlichen Personen der Trägerschaften, Gemeinden oder Fachstellen die Fragestellung auszuarbeiten und anschliessend die passendste Organisation für Ihren Bedarf auszuwählen.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Familienförderung des Amtes für Soziales, Claudia Wiedemann Zaugg, familien@sg.ch. Gemeinsam mit Ihnen wird die Fragestellung konkretisiert und eine der spezialisierten Organisationen für Ihre Bedürfnisse ausgewählt.

Noch offene Fragen?

Claudia Wiedemann

Familienförderung

Abteilung Familie und Sozialhilfe

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen