Im Rahmen der Strategie Frühe Förderung stehen für Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren bis Ende 2028 Fördergelder zur Verfügung.
Mit dem Kredit Familienzentren werden auch Generationen- oder Begegnungszentren gefördert, wenn sie Angebote und Informationen für Familien mit Kindern im Vorschulalter bereitstellen, die für alle offen und niederschwellig zugänglich sind.
Der Förderung von Familienzentren umfasst folgende Massenahmen:
- Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung
- Finanzierung von Beratungsprozessen
- Beiträge für Beratung und Weiterbildung für Familienzentren, die schon drei Jahre Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung erhalten haben
- Subventioniertes Weiterbildungsangebot für Familienzentren
Richtlinien «Kredit Familienzentren» für Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren
Für die Ausrichtung von Beiträgen hat das Departement des Innern Richtlinien erlassen. Diese schaffen in Bezug auf die Beurteilungs- und Qualitätskriterien sowie die Höhe der Beiträge Transparenz. Beiträge werden an Projekte, konzeptionelle Arbeiten oder generelle Aufwendungen für das bestehende Angebot ausgerichtet.
Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung
Der Kanton übernimmt ein Drittel der Kosten bis höchstens Fr. 15'000.– jährlich für Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren. Je Familienzentrum können für höchsten drei Beitragsjahre Gelder gesprochen werden. Anträge können für das laufende Jahr idealerweise bis Oktober, jedoch spätestens bis Ende Jahr eingereicht werden.
Ihr Gesuch um finanzielle Unterstützung reichen Sie wenn möglich bis Ende Oktober und spätestens bis Ende Dezember des Unterstützungsjahres ein. Dabei gelten die bisherigen Kriterien, die in den Richtlinien festgehalten sind. Bitte verwenden Sie dazu folgendes Formular:
Besten Dank, dass Sie unser Engagement würdigen. Wir bitten Sie, dabei Folgendes zu beachten:
- Das korrekte Wording lautet: «Unterstützt durch», «Mit Unterstützung von» oder «Dank an» usw.
- Der Kanton St.Gallen wird nie als Sponsor bezeichnet.
- Bitte verwenden Sie für Ihre Drucksachen eines der untenstehendes Logos.
Zur Auszahlung des gesprochenen Betrags reichen Sie bitte bis zum verfügten Termin den Zwischenbericht bzw. Abschlussbericht und die entsprechende Abrechnung ein. Bitte verwenden Sie dazu folgende Formulare:
Finanzierung von Beratungsprozessen
Bei Bedarf kann zur Förderung neuer Angebote bzw. zur Stärkung und Weiterentwicklung bestehender Familienzentren eine Begleitung und Fach- bzw. Prozessberatung in Anspruch genommen werden. Die Finanzierung ist seitens des Kantons bis zu einem bestimmten Kostendach über den Kredit Familienzentren sichergestellt. Dieses Angebot richtet sich an Trägerschaften und Gemeinden, die eine professionelle Begleitung bei der Planung, Weiterentwicklung oder Evaluation ihrer Angebote wünschen. Dabei werden die situationsspezifischen Bedürfnisse in den betreffenden Gemeinden und der Familienzentren aufgenommen und die Akteurinnen und Akteure im Aufbau und der spezifischen Stärkung und Weiterentwicklung begleitet.
Für die Beratung stehen verschiedene spezialisierte Organisationen zur Verfügung, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte und Erfahrungen einbringen. Ziel ist es, gemeinsam mit den verantwortlichen Personen der Trägerschaften, Gemeinden oder Fachstellen die Fragestellung auszuarbeiten und anschliessend die passendste Organisation für Ihren Bedarf auszuwählen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Familienförderung des Amtes für Soziales, Claudia Wiedemann Zaugg, familien@sg.ch. Gemeinsam mit Ihnen wird die Fragestellung konkretisiert und eine der spezialisierten Organisationen für Ihre Bedürfnisse ausgewählt.
Beratung und Weiterbildung von bereits geförderten Familienzentren
Familienzentren, die schon drei Jahre Beiträge aus dem Kredit Familienzentren erhalten haben, können neu Beiträge für kurze Beratungsprozesse, Evaluationen oder Weiterbildungen zur Weiterentwicklung des Familienzentrums beantragen. Über den Kredit Familienzenten kann ein Drittel der Kosten bis insgesamt höchstens Fr. 3'000.– finanziert werden. Es können mehrere Aktivitäten bis zu dem genannten Höchstbetrag unterstützt werden.
- Begegnungszentrum ZentRuum Au-Heerbrugg
- Begegnungszentrum Dorfplatz 1 Diepoldsau
- Begegnungszentrum Goldach
- BiB Bibliothek mit Beratungs- und Begegnungsangeboten St.Margrethen
- Eltern Kind-Zentrum Gugelhuus St.Gallen
- Familien- und Begegnungszentrum Reburg in Altstätten
- Familientreff Buchs
- Familienzentrum Eggersriet
- Familienzentrum Gerbi4 Oberuzwil
- Familienzentrum Grabs
- Familienzentrum Kirchberg
- Familienzentrum Lichtensteig
- Familienzentrum Rapperswil-Jona
- Familienzentrum Sevelen
- Familienzentrum St.Gallenkappel
- Familienzentrum tiRumpel/Brache Lachen
- Familienzentrum Uzwil
- Familientreff Waldkirch
- Familientreff Wattwil
- Familienwerk Wittenbach
- Familienzentrum MuKidi Weesen
- Generationenhaus Gommiswald
- Gleis 1 Oberriet
- Kafitreff-Familienzentrum Gaiserwald
- Tagesstruktur und Familientreff Quarten
- Trefferei Unterwasser
- Quartiertreff Lindenhof Wil
- Quartiertreff Rorschach
Noch offene Fragen?
Claudia Wiedemann
Familienförderung
Abteilung Familie und Sozialhilfe
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen