Die möglichst selbständige Mobilität von Menschen mit Behinderung ist Voraussetzung für die Teilhabe an anderen Angeboten des gesellschaftlichen Lebens. Damit Menschen mit Behinderung sich möglichst selbständig bewegen können, braucht es sowohl einen Zugang zum öffentlichen Verkehr als auch ein spezialisiertes Angebot für Menschen mit Behinderung.
Öffentlicher Verkehr
Der Zugang zum öffentlichen Verkehr ist eine zentrale Forderung der Gleichstellung. Dank konkreter rechtlicher Rahmenbedingungen und Vorgaben ist die behindertengerechte Ausgestaltung von Bauten, Anlagen und Transportmitteln bereits fortgeschritten.
Im öffentlichen Verkehr sind für verschiedene Behinderungen Barrieren abgebaut oder verringert worden. Niederflurbusse, Anpassungen der Bahnsteige, rollstuhlgängige Bahnhöfe, Leitlinien für Sehbehinderte und Blinde, schriftliche Haltestellenanzeigen für Hörbehinderte und weitere Massnahmen gehören immer mehr zum Alltag.
Die Anpassungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs müssen auf verschiedenen Ebenen umgesetzt werden, Bund, Kantone und Gemeinden sind gemeinsam gefordert. Dadurch ergibt sich ein unterschiedlicher Stand der Realisierung der Verbesserungen. Grundsätzlich hat sich die Situation im öffentlichen Verkehr für die Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren verbessert und sie wird weiterhin für die unterschiedlichen Bedürfnisse angepasst.
Fahrdienste für Menschen mit Behinderung
In Ergänzung zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Verkehrs sind spezialisierte Fahrdienste für Menschen mit Behinderung notwendig. Dies auch deshalb, weil mit den Verbesserungen im öffentlichen Verkehr trotz grosser Bemühungen auch in den kommenden Jahren keine vollumfängliche Hindernisfreiheit erreicht werden kann.
Im Kanton St.Gallen existieren verschiedene Behindertenfahrdienste. Diese gewährleisten eine angemessene Mobilität für Menschen mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen oder nicht selbständig bis zu den Haltestellen gelangen können. Die meisten Behindertenfahrdienste sind als Vereine organisiert und werden weitgehend ehrenamtlich geführt.
Neben den Nutzerinnen- und Nutzerbeiträgen sichert der Kanton St.Gallen mittels einer Leistungsvereinbarung mit den im Verein Behindertenfahrdienste St.Gallen (BFD) zusammengeschlossenen regionalen Behindertenfahrdiensten die Finanzierung dieses Angebots.
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Abteilung Alter und Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen