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Der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderung erschwert. Verschiedene Akteurinnen und Akteure engagieren sich dafür, dass Schranken abgebaut werden und die Anstellung im ersten Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung gefördert wird. Auch der Kanton übernimmt als vorbildlicher Arbeitgeber Verantwortung.

Kanton als vorbildlicher Arbeitgeber

Der Kanton als Arbeitgeber nimmt eine besonders verantwortungsvolle Stellung ein. Im Leitbild zur Personalpolitik sind verschiedene Themen formuliert, für die sich die Regierung einsetzen will. Unter anderem sollen Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung angeboten werden. Auch für Mitarbeitende, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeitsfähig sind, setzt sich die Regierung ein. Bei Bedarf kann auf ein funktionierendes Case Management zurückgegriffen werden.

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Abteilung Alter und Behinderung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen