Der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderung erschwert. Verschiedene Akteurinnen und Akteure engagieren sich dafür, dass Schranken abgebaut werden und die Anstellung im ersten Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung gefördert wird. Auch der Kanton übernimmt als vorbildlicher Arbeitgeber Verantwortung.
Unterstützung durch die Invalidenversicherung
Die Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt wird hauptsächlich durch Massnahmen der Invalidenversicherung (IV) gefördert. Die IV kennt verschiedene Angebote, welche die Erhaltung bestehender Arbeitsverhältnisse oder die (Wieder-)eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen.
Unterstützte Beschäftigung
Arbeit im ersten Arbeitsmarkt soll für möglichst viele Menschen mit Behinderung möglich sein. Dieses Ziel wird mit der Methode der unterstützten Beschäftigung (supported employment) verfolgt. Verschiedene Organisationen arbeiten mit der Methode und begleiten die Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Weg zu einer bezahlten unbefristeten Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt.
Kanton als vorbildlicher Arbeitgeber
Der Kanton als Arbeitgeber nimmt eine besonders verantwortungsvolle Stellung ein. Im Leitbild zur Personalpolitik sind verschiedene Themen formuliert, für die sich die Regierung einsetzen will. Unter anderem sollen Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung angeboten werden. Auch für Mitarbeitende, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeitsfähig sind, setzt sich die Regierung ein. Bei Bedarf kann auf ein funktionierendes Case Management zurückgegriffen werden.
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Abteilung Alter und Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen